Universität zu Lübeck, Sanierung Vorklinikum Geb. 63.400 Anatomie - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00332
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Lübeck, Sanierung Vorklinikum Geb. 63.400 Anatomie - Projektsteuerung
Projektsteuerung mit Projektleitungsaufgaben, gem. AHO in den Stufen 1 (teilweise) bis 5
Lübeck
Das Gebäude 63.400 Anatomie ist ein Teil des Gebäudekomplexes der sogenannten Vorklinischen Institute der Universität zu Lübeck. In den Gebäuden 61, 62 und 63 sowie den dazugehörigen Ergänzungsbauten sind Institute der Universität und die Lehrbereiche (Praktikumsräume, Seminarräume, Hörsäle) untergebracht.
Das Gebäude 63.400 der Universität zu Lübeck soll innerhalb der Herrichtung der gesamten Vorklinischen Institute als separater Bauabschnitt umgebaut werden. Für die neue Fassade wird das Ergebnis eines bereits durchgeführten Ideenwettbewerbs verbindlich in die Vorplanung übernommen und weiterbearbeitet. Das Gestaltungshandbuch des ersten Preisträgers des Ideenwettbewerbs für die neuen Fassaden ist bindend.
Eine wesentliche Herausforderung der Maßnahme ist die ständige Aufrechterhaltung des Studienbetriebes parallel zu den Bauarbeiten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit die Maßnahme in Bauabschnitte zu gliedern und auch Provisorien für einzelne Abschnitte herzustellen.
Durch die im Prepariersaal u. a. verwendeten Stoffe Formalin und Alkohol sind auch erhöhte Anforderungen für die Handhabung mit krebserregenden Stoffen und den Explosionsschutz zu berücksichtigen.
Das Land hat eine Klimaschutzstrategie aufgestellt und verfolgt eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Entsprechend besteht eine wesentliche Zielsetzung der Planung in der Nachhaltigkeit des sanierten Baus. Die Anforderungen Energie und Nachhaltigkeit sind im Vertragsentwurf beigefügt und zu beachten. Bei der Planung ist insbesondere auf eine hohe Energieeffizienz sowie eine nachhaltige Bauweise Wert zulegen, die langfristig niedrige Nutzungskosten erwarten lässt.
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Erfahrungen im Umgang mit dem öffentlichen Bauen im Bestand sowie Erfahrungen mit energetischen Sanierungen.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach der Freigabe durch das Finanzministerium. Kenntnisse des Vergabehandbuches (VHB), des HBBau und der VOB werden vorausgesetzt.
Die vorläufige Kostenschätzung für die Kostengruppen 100 bis 700 (ohne 110, 710, 760) beläuft sich auf 11.000.000,- € netto inkl. mitzuverarbeitender Bausubstanz.
Es sollen die Leistungsstufen 1 (teilweise) bis 5 in Anlehnung an die AHO §2 sowie die Leistungen gemäß AHO §3 des Leistungsbildes Projektleitung beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise auf Basis des beiliegenden Vertragsentwurfs. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil zu vergeben.
Die Honorierung der Projektsteuerungsleistung erfolgt auf Basis des §6 AHO nach anrechenbaren Kosten. Die Projektleitungsaufgaben sind pauschal je Stufe anzubieten.
Bearbeitungszeiten für Architekten und Ingenieure:
Vorlage FU-Bau 01.02.2023
Baubeginn 01.05.2024
Bauzeitende 01.05.2026
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121002468 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Universität zu Lübeck, Sanierung Vorklinikum Geb. 63.400 Anatomie - Projektsteuerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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