Generalplanung-Erweiterung und Sanierung Kreishas Ratzeburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung-Erweiterung und Sanierung Kreishas Ratzeburg
Das durch die Verwaltung des Kreises Herzogtum Lauenburg genutzte denkmalgeschützte Verwaltungszentrum in Ratzeburg soll umfassend energetisch saniert und mit einem Erweiterungsneubau ergänzt werden. Die Verwaltung soll so nachhaltig, wirtschaftlich, dienstleistungsorientiert und mitarbeiterfreundlich ausgerichtet und die wachsende Anzahl von Mitarbeitenden sollen an diesem zentralen Standort konzentriert werden.
Planungsaufgabe ist die energetische Sanierung des denkmalgeschützten Bestands und dessen Erweiterung einschließlich einer Neuorganisation der Räumlichkeiten unter Beachtung der Ansprüche an moderne Arbeitswelten einer Verwaltung.
Das denkmalgeschützte Verwaltungszentrum aus den 70er Jahren hat eine BGF von ca. 13.600 m², der Erweiterungsneubau soll eine Fläche von ca. 5.200 m² erhalten.
23909 Ratzeburg
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude der Kreisverwaltung Ratzeburg wird unter laufendem Verwaltungsbetrieb saniert und mit dem Erweiterungsneubau ergänzt.
Es können partiell nur Teilflächen frei gezogen werden. Das Arbeiten in mehreren Bauabschnitten ist vorgesehen.
Für diese komplexe, energetisch und architektonisch anspruchsvolle Planungsaufgabe wird die Leistung eines Generalplaner für die Leistungsphasen 1 bis 9 für folgende Leistungsbilder ausgeschrieben:
- „Objektplanung für Gebäude und Innenräume“ gem. § 34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI
- „Fachplanung Technische Ausrüstung“ gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppe 1 bis 8
- „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. §51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI
- “Fachplanung Freianlagen“ gem. §39 in Verbindung mit Anlage 11 HOAI
- „Fachplanung Bauphysik – Anwendungsbereich Bau- und Raumakustik“ gem. HOAI § 3; Anlage 1: 1.2
- Fachplanung Brandschutz
Neben den Grundleistungen nach HOAI werden auch besondere Leistungen angefragt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Der AG behält sich vor, auf eine Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 bis 5 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der AG behält sich vor, auf eine Beauftragung der als Bedarf gekennzeichneten besonderen Leistungen zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der AG behält sich vor, die Leistungen der jeweils nächsten Auftragsstufe in Abstimmung mit dem GP anzupassen.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung-Erweiterung und Sanierung Kreishaus Ratzeburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kreis-rz.de