Gymnasium Heinrichstr. 36A, Los 404 Schwachstrom Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2022-00431
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Heinrichstr. 36A, Los 404 Schwachstrom
Los 404 Schwachstrom, 04317 Leipzig
Leipzig
4 Stck. Behindertenrufanlagen mit Aufschaltung ans Sekretariat und auf die Telefonanlage 4 Stck. Gegensprechanlagen kombiniert als Gegen- und Videosprechanlage 1 Stck. Hauptuhr mit Funkempfänger 13 Stck. Nebenuhren 1 Stck. Sprachalarmanlage als 40 HE 19-Zoll-Schrank 440 Stck. Lautsprecher der SAA-Anlage 8.000 m Installationsleitung für die SAA-Anlage 1 Stck. Brandmeldeanlage mit ca. 550 Busteilnehmern 1 Stck. Einbruchmeldeanlage mit ca. 100 Busteilnehmern 11.000 m Installationsleitung für Gefahrenmelde- und Alarmanlagen 9 Stck. Netzwerkschränke (8 Stck. 42 HE / 1 Stck. 22HE) inkl. passiven Einbauten 25.000 m Datenleitung 540 Stck. Netzwerkdosen Folgende Zertifikate sind zur Angebotsabgabe vorzulegen: Nachweis eines VdS- oder BHE-Zertifikates über die Anerkennung als Errichterfirma oder Fachfirma für Einbruchmeldeanlagen (EMA), Brandmeldeanlagen (BMA), Sprachalarmanlagen (SAA)
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gymnasium Heinrichstr. 36A, Los 404 Schwachstrom
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerichshain
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04827
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).