Elektronische Mastsirenenanlagen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-rz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Mastsirenenanlagen
Beschaffung von 40 Elektronischen Matsirenenanlagen für den Katastrophenschutz
Sirenenanlagen
Kreisgebiet Kreis Herzogtum Lauenburg
Beschaffung von 40 Sirenenanlagen sowie die Option auf die Bestellung von weiteren 40 Sirnenenanlagen 2023.
Die Warnsysteme sollen zur Warnung der Bevölkerung bzw. zur örtlichen- und überörtlichen Gefahrenabwehr genutzt werden.
Signaltöne: Zivilschutzsignale lt. BBK-Richtlinie inkl. Feueralarm, Warnung der Bevölkerung, Entwarnung.
Sprachdurchsagen per Mikrofon, sowie eingespielte Text- und Sprachmeldungen müssen möglich sein.
Option auf die Bestellung von weiteren 40 elektrischen Mastsirenenanlagen zu gleichen Konditionen bis Ende 2023.
Die Option auf weitere Mastsirenenanlagen beruht auf der noch nicht erteilten Haushaltsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 sowie der noch ausstehenden Landes-Förderrichtlinie.
Mastanlagen inklusive betonlosem Fundament
Kreisgebiet Kreis Herzogtum Lauenburg
Mast zur Montage von in LOS 1 genannter Sirenenanlage.
Mast mit betonlosem Fundament-Sockelsystem aus korrosionsbeständigem Material oder mindestens korrosionsbeständiger Beschichtung.
Der Mast muss über einen Klappmechanismus oder dergleichen verfügen und mit handelsüblichem Baugerät (Teleskoplader, Radlader) aufstellbar sein.
Option auf die Bestellung von weiteren 40 elektrischen Mastsirenenanlagen zu gleichen Konditionen bis Ende 2023.
Die Option auf weitere Mastsirenenanlagen beruht auf der noch nicht erteilten Haushaltsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 sowie der noch ausstehenden Landes-Förderrichtlinie.
Tiefbauarbeiten zum Errichten der betonlosen Fundamente
Kreisgebiet Kreis Herzogtum Lauenburg
Die in Los 2 aufgeführten betonlosen Fundamente sind nach Absprache mit dem Auftraggeber auf Gemeindeflächen im Kreisgebiet einzubauen.
Die Fundamentarbeiten werden grundsätzlich so koordiniert, dass ca. zwei Fundamente pro Woche eingebaut werden (d.h. insgesamt 20 Wochen).
Option auf die Bestellung von weiteren 40 elektrischen Mastsirenenanlagen zu gleichen Konditionen bis Ende 2023.
Die Option auf weitere Mastsirenenanlagen beruht auf der noch nicht erteilten Haushaltsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 sowie der noch ausstehenden Landes-Förderrichtlinie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der PQ-Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Recht / Zentrale Vergabestelle Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg, Raum 248
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4702
Internet-Adresse: https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kreis-rz.de