Erweiterung Krisenkommunikationsnetz des Landkreis Meißen mit weitern Funkkoffern

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Krisenkommunikationsnetz des Landkreis Meißen mit weitern Funkkoffern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32418000 Funknetz
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Meißen als Auftraggeber (AG) erweitert sein autark Krisenkommunikationsnetz für den Katastrophenschutz 13 weiteren Kommunikations-Koffern des Herstellers KomRe AG Berlin. Das Kommunikationssystem bildet ein von externen Providern völlig unabhängiges digitales Datenfunknetz dar. Die Netzstruktur ergibt sich aus notstromversorgten Standorten und bildet ein vermaschtes Netz, d.h. ein Standort kann immer über verschiedene Nachbarstandorte mit seiner Gegenstelle kommunizieren. Damit kann ein Ausfall von Netzknoten kompensiert werden. Die Vergabe der Leistung zur Ersterrichtung erfolgte im Jahr 2020 (siehe TED Bekanntmachung 2020/S 192-461615)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 192 835.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung:

01662 Meißen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Meißen als Auftraggeber (AG) erweitert sein autark Krisenkommunikationsnetz für den Katastrophenschutz. Das Kommunikationssystem bildet ein von externen Providern völlig unabhängiges digitales Datenfunknetz dar. Die Netzstruktur ergibt sich aus notstromversorgten Standorten und bildet ein vermaschtes Netz, d.h. ein Standort kann immer über verschiedene Nachbarstandorte mit seiner Gegenstelle kommunizieren. Damit kann ein Ausfall von Netzknoten kompensiert werden. Das Funktionieren des Netzes ist nicht von zentralen Servern zur Authentifizierung o.ä. abhängig. Das Funksystem ist sowohl im urbanen als auch im ländlichen Bereich einsetzbar. Das Verfahren umfasst die Lieferung, die Installation und vollständige Einrichtung der Systembestandteile. Die Standorte werden vom Auftraggeber vorgegeben. Die gesamte Leistung wird als komplettes und betriebsbereites System ausgeschrieben. Das Angebot muss unter Berücksichtigung aller gegebenen Informationen und der aufgestellten Mindestanforderungen erstellt werden. Die Anzahl der erforderlichen Standorte basiert auf der Orts- und Objektkenntnis des Auftraggebers. Vom Bieter wird jedoch ausdrücklich gefordert, dass dieser vor Angebotsabgabe die möglichen Standorte in Bezug auf die Versorgungssicherheit überprüft, bewertet und ggf. Bedenken formuliert. Diese Bedenken sind einschließlich der daraus ggf. resultierenden Änderungsvorschläge schriftlich dem Angebot beizufügen. Für notwendige Antennenanlagen sind die Anforderungs- und Leistungsmerkmale insbesondere auch die geltenden Blitzschutzvorschriften zu beachten. Ausstattung der Communication-Case: Ausstattung mit Datenmodem, USV und Laptop inklusive zu liefernder Kommunikationssoftware, betriebsfertig montiert und konfiguriert. Mit dem Komplettterminal muss eine flexible Einsatzfähigkeit gewährleistet werden.

Eine Nutzung abweichend von vordefinierten KatS-Leuchttürmen kann somit abgebildet werden. Am Gehäuse ist eine VHF-Antenne über HF-Buchse zu befestigten, mit der Möglichkeit die Antenne wahlweise mittels HF-Kabel und Stativ abzusetzen. Dazu ist je Com.-Terminal je ein 15m Antennenkabel, anschlussfertig für die abnehmbare Antenne des Gehäuses zur flexiblen äußeren Anbringung an einen Fenster mitzuliefern. Alle Bestandteile sind an, oder in der Kofferlösung zu integrieren. Ein schadloser Transport muss gegeben sein. Für die Fenster sind Kabeldurchführung zu liefern, welche ein problemloses Schließen der Fenster ermöglicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Markterundung als Vorinformation erfolgte mit der Bekanntmachung 2022/S 182-514143 vom 21.09.2022 und Berichtigung der Bekanntmachung 2022/S 185-523872 vom 26.09.2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Voraussetzung zur Erweiterung des KriKom-Netz mit weiteren Funnkoffern des Herstellers im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV. Es handelt sich um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen. Diese Erweiterung um zusätzliche baugleiche Funkkoffer ist nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer, die Firma KomRe AG (Errichterfirma), möglich. Allein der ursprüngliche Auftragnehmer ist aufgrund patentrechtlichen Schutzes in der Lage, die zusätzlichen baugleichen Kommunikationskoffer zu liefern. Die vorangestellte Markterkundung (siehe Vorinformation) hat ergeben das die verwendete Systemlösung derzeit ein Nischenprodukt darstellt, welches von keinem anderem Anbieter zur Verfügung gestellt wird, dieser Systemlösung liegt der o.a. Patentschutz zu Grunde. Unter diesen Patentschutz fallen als Teil der Systemlösung auch die Kommunikationskoffer. Die KomRe AG hat das zugrundeliegende System auch an keinen Dritten lizenziert, so dass es keine alternativen Anbieter für das System oder seine Komponenten gibt. Selbst ein Händlerwettbewerb ist damit ausgeschlossen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 182-514143

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-04-12.7.1.01
Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Krisenkommunikationsnetz des Landkreis Meißen mit weitern Funkkoffern

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 192 835.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach §160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2022

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