RV Zufällen / Abstocken Maschinenstation Königstein Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MSK-23000-065
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna OT Graupa
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smul.sachsen.de/sbs
Abschnitt II: Gegenstand
RV Zufällen / Abstocken Maschinenstation Königstein
Unterstützung der Maschinenstation Königstein in der Holzernte in den Teilbereichen Zufällen, Abstocken, Vorliefern (inbegriffen Kalamitätsholz) - Rahmenvertrag
FoB Neustadt (rechtselbisch)
FoB Neustadt (rechtselbischer Teil): Revier Unger, Revier Hohwald, Revier Fischbach Revier Großröhrsdorf,
Nationalpark Sächsische Schweiz: Revier Hinterhermsdorf, Revier Zeughaus, Revier Schmilka, Revier Hohnstein, Revier Lohmen
Zufällen, Abstocken, Vorliefern mit vorzuhaltender Technik: mind. 200 / max. 440 Stunden für Vorliefereinheit (inkl. Bediener) pro Jahr; mind. 400 / max. 880 Stunden für Zufällen und Abstocken pro Jahr
Verlängerungsoption bis max. 31.12.2024
Vertragsbeginn mit Auftragserteilung und Erteilung Einzelauftrag
FoB Neustadt (linkselbisch)
FoB Neustadt (linkselbischer Teil): Revier Reinhardtsdorf, Revier Cunnersdorf, Revier Rosenthal, Revier Ottomühle, Revier Berggießhübel, Revier Bielatal, Revier Königstein;
Nationalpark Sächsische Schweiz: Revier Hinterhermsdorf, Revier Zeughaus, Revier Schmilka, Revier Hohnstein, Revier Lohmen
Zufällen, Abstocken, Vorliefern mit vorzuhaltender Technik s. LV: mind. 150 / max. 440 Stunden für Vorliefereinheit (inkl. Bediener) pro Jahr; mind. 300 / max. 880 Stunden für Zufällen und Abstocken pro Jahr
Vertragsverlängerungsoption bis max. 31.12.2024
Vertragsbeginn mit Auftragserteilung und Erteilung Einzelauftrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Geräte- und Arbeitskräfteverzeichnis (Mindestzugkraft bei Rückeschlepper /-raupe 5,0 to)
- Nachweis über die Ausbildung zum Forstwirt aller zum Einsatz kommenden Arbeitskräfte
- Nachweis über PEFC- anerkannte Zertifizierung (zulässig sind: RAL, DFSZ, KFP, KUQS) des Unternehmens sowie sämtliche, ggf. von ihm eingesetzte Nachunternehmer
- Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität (Anzahl Lose)
- Angaben zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges (s. Erklärung)
- mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes.
- Erklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
- Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe
-Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363