Umgestaltung Europaplatz/Stockhof Hameln - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 323-C053-01/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gos-gsom.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung Europaplatz/Stockhof Hameln - Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Tragwerksplanung gemäß dem Leistungsbild nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die in Planung befindliche Weserterasse, welche im Rahmen der Umgestaltung des Europaplatzes in Hameln errichtet werden soll.
Europaplatz Hameln 31785 Hameln Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Tragwerksplanung gemäß dem Leistungsbild nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die in Planung befindliche Weserterasse, welche im Rahmen der Umgestaltung des Europaplatzes in Hameln errichtet werden soll.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Tragwerksplanung gemäß dem Leistungsbild nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die in Planung befindliche Weserterasse, welche im Rahmen der Umgestaltung des Europaplatzes in Hameln errichtet werden soll. Beauftragt werden sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung, siehe Ziffer II.2.11) sowie besondere/zusätzliche Leistungen in den Leistungsphasen 2 bis 9), die den Vergabeunterlagen (Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung) zu entnehmen sind.
Die nachfolgenden Auswahlkriterien dienen der Begrenzung des Teilnehmerkreises auf diejeniegen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahlkriterien finden nur dann Anwendung, wenn mehr als fünf Bewerber die vorgenannten Mindestanforderungen an ihre Eignung erfüllen. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden diejenigen max. fünf Bewerber, die gemäß der nachfolgenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl von maximal 100 Punkten erzielen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
1. Auswahlkriterium: Gemittelter jährlicher Gesamtumsatz der letzten drei Jahre des Unternehmens (max. 15 Punkte)
2. Auswahlkriterium: Gemittelter jährlicher Umsatz der letzten drei Jahre des Unternehmens mit Vergleichbaren Leistungen (max. 15 Punkte)
3. Auswahlkriterium: Durchschnittliche Gesamtanzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, der letzten drei Jahre (max. 15 Punkte)
4. Auswahlkriterium: Durchschnittliche Anzahl der im Unternehmen tätigen Bauingenieurinnen und Bauingenieure, einschließlich der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, der letzten drei Jahre (max. 15 Punkte)
5. Auswahlkriterium: Anzahl der Unternehmensreferenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (max. 40 Punkte)
Konkretisierungen zu den Auswahlkriterien sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringenden Planungsleistungen entsprechen dem Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Anlage 14 für die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (siehe nachfolgende Tabelle). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 4) beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufe 2 (Leistungsphasen 5 bis 7) und der Stufe 3 (Leistungsphasen 8 und 9) werden nach Vorliegen der erforderlichen politischen Beschlüsse, der notwendigen behördlichen Genehmigungen und der förderrechtlichen Zustimmungen einzeln oder im Ganzen durch den Auftraggeber abgerufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder gleichwertig (bei ausländischen Bewerbern)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 23 AEntg und § 21 MiLoG
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Eigenerklärung zu Russlandsanktionen gem. Artikel 5k EU-Verordnung
- Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes in einer Deckungshöhe von mindestens 1.500.000 Euro EUR je Personenschaden und mindesten 300.000 Euro EUR je sonstigem Schaden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.
Alternativ: Schreiben der Versicherung, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bewerber der geforderte Versicherungsschutz seitens des Versicherers gewährleistet wird.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
- Angaben zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter
- Angaben zur Anzahl der festangestellten Bauingenieure
Referenzen über vergleichbare Referenzen
Mindestanforderung je Referenz:
- Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
- Bauen am Wasser (fließende/stehende Gewässer, Hochwassergebiete etc.)
- Baufertigstellung zwischen dem 01.10.2017 und dem 20.10.2022
- Leistungsphasen 1 - 6 vollständig erbracht
- Honorarzone III oder höher
- Anrechenbare Kosten von 400.000 Euro oder höher
Bauingenieur (EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DYB65XQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.