Rahmenvertrag Holzernte komplett Referenznummer der Bekanntmachung: 10/67/22/007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Holzernte komplett
Rahmenvertrag Holzernte komplett
Revier Zeisigwald
Revier Zeisigwald
Rahmenvereinbarung über die hochmechanisierte und motormanuelle Holzernte im regulären Einschlag, Käferholz und Wurf- und Bruchholz.
Es können Vertragsstrafen anfallen:
Nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer eine Frist von 14 Tagen, um die Arbeiten auszuführen und die Holzmenge zur Aufnahme bzw. die erbrachte Leistung zur Kontrolle vorzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber einem Drittunternehmen den Auftrag zur Bereitstellung der Leistung erteilen oder eine Vertragsstrafe berechnen. Für den Fall der Neuvergabe an ein Drittunternehmen hat der Auftragnehmer den Mehraufwand des Auftraggebers zu zahlen. Der Mehraufwand ist die Differenz zwischen dem Leistungspreis dieses Vertrages und einem höheren Leistungspreis des Drittunternehmers. Für den Fall der Vertragsstrafe werden für jeden Kalendertag des Verzuges 0,5 %, jedoch maximal 5 % des Leistungspreises erhoben.
Revier Saidenbach
Revier Saidenbach
Rahmenvereinbarung über die hochmechanisierte und motormanuelle Holzernte im regulären Einschlag, Käferholz und Wurf- und Bruchholz.
Es können Vertragsstrafen anfallen:
Nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer eine Frist von 14 Tagen, um die Arbeiten auszuführen und die Holzmenge zur Aufnahme bzw. die erbrachte Leistung zur Kontrolle vorzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber einem Drittunternehmen den Auftrag zur Bereitstellung der Leistung erteilen oder eine Vertragsstrafe berechnen. Für den Fall der Neuvergabe an ein Drittunternehmen hat der Auftragnehmer den Mehraufwand des Auftraggebers zu zahlen. Der Mehraufwand ist die Differenz zwischen dem Leistungspreis dieses Vertrages und einem höheren Leistungspreis des Drittunternehmers. Für den Fall der Vertragsstrafe werden für jeden Kalendertag des Verzuges 0,5 %, jedoch maximal 5 % des Leistungspreises erhoben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Revier Zeisigwald
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkenstein
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Revier Saidenbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ÖFFNUNGSZEITEN:
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei-ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]