Unterstützungsleistungen im Zuge des Programms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen im Zuge des Programms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit knapp 800 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht drei Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei der aktiven Baulandentwicklung.
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, Kommunen bei der Entwicklung von Bauland im Zuge des Förderprogramms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“ (im folgendem Baulandfonds) zu unterstützen.
Baulandfonds Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, Kommunen bei der Entwicklung von Bauland im Zuge des Förderprogramms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“ (im folgendem Baulandfonds) zu unterstützen. Die diesbezügliche Richtlinie befindet sich derzeit in Ausgestaltung und ist in der Entwurfsfassung vom 30.05.2022 Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Kernziel des Baulandfonds ist die Unterstützung der Kommunen bei einer aktiven Bodenpolitik unter prioritärer Beachtung der Baulandmobilisierung im Innenbereich. Insbesondere etwaige Unrentierlichkeiten bei der Flächenentwicklung sollen teilweise kompensiert und die Kommunen dadurch ermuntert werden, die häufig schwierige und finanziell aufwendige Innenentwicklung und Nachverdichtung vermehrt in den Fokus zu nehmen.
Der Baulandfonds gliedert sich in zwei Programmteile. Im Programmteil 1 unterstützt das Land die Kommunen bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Durchführung der Flächenentwicklung und bei der Festlegung der dafür notwendigen nächsten Schritte durch die Förderung einer Potentialanalyse. Im Programmteil 2 wird die Durchführung der Flächenentwicklungsmaßnahme gefördert.
Zwischen der IB.SH und drei Dienstleistungsunternehmen sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt Beauftragungen, die einerseits durch die IB.SH und andererseits durch die Kommunen erfolgen und die folgenden Leistungen umfassen:
1. Beauftragung durch die IB.SH:
• Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Baulandfonds zum effizienten Förderprogramm für die aktive Baulandentwicklung, insbesondere:
• Konzeptionelle Erarbeitung und laufende Weiterentwicklung der inhaltlichen Ausgestaltung der Potentialanalysen als Instrument zur anfänglichen Beurteilung der Potentiale und Hemmnisse der jeweiligen Entwicklung sowie zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit. Dies erfolgt gemeinsam mit der IB.SH sowie den weiteren beauftragten Dienstleistungsunternehmen.
• Durchführung von Fach- und Informationsveranstaltungen sowie Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit.
2. Beauftragung durch die Kommunen:
• Erstellung von bis zu 60 Potentialanalysen (rund 20 von jeweiligem Dienstleistungsunternehmen) zu einem in der Rahmenvereinbarung fixierten Preis nach Beauftragung durch die jeweilige Kommune.
• Im Zusammenhang mit der Beauftragung der Potentialanalysen können weitere Leistungen auf Stundenbasis als Erweiterung zum Hauptauftrag durch die Kommunen abgerufen werden. Diese müssen im engen Sachzusammenhang mit der eigentlichen Erstellung der Potentialanalysen stehen; z.B. die Präsentation der Ergebnisse in weiteren Gremien/ der Öffentlichkeit.
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Höchstmengen der Rahmenvereinbarung:
Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
60 Potentialanalysen.
Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
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Leistungsabruf der Rahmenvereinbarung durch den Miniwettbewerb.
Der einzelne Leistungsabruf unter dieser Rahmenvereinbarung gestaltet sich für die Leistungen wie folgt:
Die Festlegung der Zuschlagskriterien sowie die Gewichtung dieser Kriterien in Abhängigkeit vom konkreten Leistungsabruf, so dass diese von Einzelabruf zu Einzelabruf variieren können. Folgende Zuschlagskriterien sind jedoch für alle Leistungsabrufe maßgeblich:
- Verfügbarkeit über den gewünschten Zeitraum nebst Beginn zum gewünschten Termin,
- Qualifikationsniveau der jeweils für die Durchführung der Unterstützungsleistung vorgesehenen Mitarbeiter des Rahmenvereinbarungspartners.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistungen im Zuge des Programms „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]