Bewachungsleistungen im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/681
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geosn.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsleistungen im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, die Bewachungsleistungen für das Objekt Olbrichtplatz 3 (Dienstgelände und Dienstgebäude des GeoSN ) ab dem 1. Januar 2023 neu zu vergeben.
Dresden, DE
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) beabsichtigt, die Bewachungsleistungen für das Objekt Olbrichtplatz 3 (Dienstgelände und Dienstgebäude des GeoSN ) ab dem 1. Januar 2023 neu zu vergeben.
4 Leistungsbeschreibung
4.1 Kontroll- und Pfortendienst
4.1.1 Dienstzeit
- Montag bis Freitag von 5:30 Uhr bis 20:30 Uhr (nicht an Feiertagen), einschließlich der tele-fonischen Erreichbarkeit der VdS-anerkannten Notrufzentrale
- Öffnen des Dienstgeländes und des Dienstgebäudes um 5:30 Uhr
- Schließen des Dienstgeländes und des Dienstgebäudes um 20:30 Uhr
- 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr Präsenzpflicht im Pfortenbereich (entspricht der Rahmenarbeitszeit des GeoSN)
4.1.2 Personaleinsatz und Dienstkleidung
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das einzusetzende Personal über die für die Aufga-benwahrnehmung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift ver-fügt und diese entsprechend anwenden kann.
- Das einzusetzende Personal ist vom Auftragnehmer mit einer einheitlichen Dienstkleidung einschließlich Namenschild auszustatten.
- Das einzusetzende Personal ist dem Auftraggeber unter Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (ohne Eintrag), dem Nachweis zur Unterrichtung nach § 34a GewO so-wie des Nachweises als Ersthelfer anzuzeigen.
- Neu einzusetzendes Personal (Personalwechsel bzw. Vertretungen) sind dem Auftraggeber rechtzeitig (i. d. R. vier Wochen vorher) anzuzeigen
4.1.3 Leistungen/ Aufgaben bei der Durchführung des Auftrages
Dem Auftragnehmer obliegen die nachfolgend genannten Aufgaben. Das eingesetzte Personal hat dabei die Pflicht, seine Aufgaben mit höchstem Einsatz, ständiger Aufmerksamkeit und Wachsamkeit unter allen Bedingungen auszuüben.
- Durchsetzung des Hausrechts nach Maßgabe des GeoSN, Sicherung des Dienststellenge-ländes und Abwendung von Schäden, Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Havarien
- Sicherung des Dienststellengeländes und Abwendung von Schäden
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Havarien
- Öffnen und Schließen des Dienstgebäudes und -geländes am Olbrichtplatz 3 (einschließlich Schließen der Toranlage und der Nebengelasse)
- Überwachung des Zugangs zum Dienstgebäude und -gelände Olbrichtplatz 3 (Zugangskon-trolle)
- Bedienen der Wechselsprechanlage und Schranke zur Einfahrt
- Öffnen der Schrankenanlage bei Dienstschluss
- Aktivieren und Deaktivieren der Einbruchmeldeanlage (EMA) am Dienstgebäude
Olbrichtplatz 3
- Überwachung und Bedienung der Gefahrenmeldeanlagen (BMA, EMA) und Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahrensituationen, einschließlich der Weiterleitung von Informatio-nen an vom Auftraggeber beauftrage Dritte
- Überwachung der Notrufeinrichtungen in den Behinderten-WC und sofortige Nothilfe bei Alarmauslösung (Aufsuchen des Auslöseortes)
- Inbetriebnahme der Aufzugsanlage bei Dienstbeginn
- Außerbetriebnahme der Aufzugsanlage bei Dienstende
- Tägliche Leerung des Behördenbriefkastens des GeoSN
- Auskunftserteilung an Besucher und Kunden, Telefonvermittlung
- Entgegennahme und Übergabe / Weiterleitung sowie Quittierung von Postsendungen und Warenlieferungen jeglicher Art
- Verwahrung, Ausgabe und Rücknahme von Gebrauchsschlüsseln
- Verwahrung, Ausgabe und Rücknahme von Fahrzeugpapieren, einschließlich Vollständig-keitskontrolle (Schlüssel, Fahrzeugschein, Tankkarte, Fahrtenbuch)
- Bei Dienstbeginn Licht in den Treppenhäusern und Gängen einschalten
- Bei Dienstende in den Treppenhäusern und Gängen, den Druck- und Kopierräumen, den Be-sprechungsräumen sowie den Sanitärräumen und Teeküchen Licht löschen und Fenster schließen
- Notfallhandling,
- Durchführung von Unterstützungs- bzw. Nothilfemaßnahmen beim Auftraggeber im Brand-, Katastrophen- und Evakuierungsfall (z.B. durch Freihalten der Flucht- und Rettungswege, Bekämpfung eines Entstehungsbrandes mit Handlöschgeräten, Wegweisung von zu evaku-ierenden Personen etc.)
- Führen eines Dienstbuches in dem die Dienstübergaben des Wachpersonals, Vorkommnis-se und Ereignisse sowie die Einsätze von Interventionskräften dokumentiert werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachungsleistungen im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.