Lieferung, Installation, Montage und Systemservice für interaktive Displays mit Zubehör
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trittau
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22946
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trittau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation, Montage und Systemservice für interaktive Displays mit Zubehör
Im Zuge der Umsetzung des DigitalPakts Schule soll im Rahmen der Digitalisierung für alle drei vom Schulträger betreuten Schulen (Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) die Ausstattung mit interaktiven Displays erfolgen. Es sind ausschließlich fabrikneue Geräte zugelassen, diese müssen dabei aus der aktuellen Produktlinie sein und dürfen nicht abgekündigte Geräte (EoL) vom Hersteller beinhalten. Alle beinhalteten Komponenten müssen den aktuellsten Geräte-Firmware und Softwarestand aufweisen. Die gesetzlichen Vorgaben gemäß CE-Prüfzeichen und TÜV-GS müssen erfüllt sein.
Die Sicherstellung der vollen Kompatibilität mit der vorhandenen technischen Ausstattung und die bieterseitige Einbindung der angebotenen Geräte in die schuleigenen iServ-Netzwerke ist Bedingung.
Weiterhin sind die elektrische Höhenverstellung und für die Mühlau-Schule (Grundschule) auch Seitenflügel zu liefern und zu montieren.
Der Schulverband betreibt an jeder der drei Schulen des Schulzentrums Trittau eine eigenständige IT-Anlage. Aus abrechnungstechnischen Gründen (Haushalt, Fördermittel) sind getrennte Abrechnungen für jede einzelne Schule vorzunehmen.
Weiterhin ist optional auf Abruf die Schulung der Lehrkräfte im Umgang mit den Geräten vorgesehen.
Trittau
Lieferung, Installation und Montage sowie Systemanbindung für 108 interaktive Touchdisplay 86''' mit Zubehör. Aus Gründen der Systemkompatibilität erfolgt eine Orientierung an Smart Board 6000 S (V3) als Leitprodukt. Für den Fall, dass Anbieter ein anderes Produkt anbieten, haben sie nachzuweisen, dass dieses in Fragen der Systemkompatibilität und Leistungsfähigkeit in allen Punkten mindestens die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien erfüllt. Dieser Nachweis hat durch Übersendung von Produktdatenblättern und Umweltdatenblättern zusammen mit dem Angebot zu erfolgen. Ergibt sich danach eine Gleichwertigkeit mit dem Leitprodukt in allen in der Leistungsbeschreibung genannten Punkten, erfolgt eine Zulassung zur Teststellung.
Eine Teststellung auf Kosten des Anbieters wird als zusätzliche Eignungsprüfung vom Auftraggeber durchgeführt. Bei dieser ist die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestkriterien an Hardware, Software und Einbindung der Geräte in die vorhandene IT-Architektur (schuleigene iServ- Netzwerke und die genutzten Schulprogramme) durch den Bieter nachzuweisen. Mustergeräte müssen betriebsbereit und in der geforderten Konfiguration auf einem mobilen Fahrständer angeliefert und wieder abgeholt werden. Die Testgeräte und die angebotenen Geräte müssen identisch sein. Die Kosten für die Lieferung, Bereitstellung und Systemeinbindung sowie Abholung des Systems trägt der Bieter. Die Testgeräte sind erst nach separater Aufforderung zu liefern. Die Lieferung hat innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung zu erfolgen.
Kann ein Bieter im Rahmen der Teststellung/Bemusterung die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Mindestanforderungen (Hardware, Software, Netzwerkeinbindung, Mindestfunktionen) nicht im vollen Umfang nachweisen, gilt er als nicht geeignet und wird wegen fehlender Eignung ausgeschlossen. Eine Wiederholung oder Nachbesserung der Testung/Bemusterung an einem gesonderten Termin wird nicht angeboten. Eine Teststellung wird nur von Bietern angefordert, die eine realistische Aussicht auf einen Zuschlag haben.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, bei Bedarf für die Dauer der Vertragslaufzeit zusätzliche Geräte aus dem Vertrag nachzubestellen. Auch für diese gilt dann wiederum die gleiche Garantie-/Servicedauer von 5 Jahren. Weiterhin behält sich der Auftraggeber die Option vor, für den Zeitraum der Vertragsdauer zusätzliche Schulungen oder Serviceleistungen nachzubestellen.
Eine Anforderung zur Teststellung wird voraussichtlich ab der 30.KW erfolgen.
Es wird zusätzlich ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag geschlossen, der unterzeichnet zusammen mit dem Angebot einzureichen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF0A Plön
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen (soweit nicht optional):
8. Mit Namen unterzeichnetes Angebotsschreiben (Formblatt).
9. Mit Namen unterzeichneter EVB-IT Systemlieferungsvertrag.
10. Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft.
11. Servicekonzept/ Störungsmeldung.
12. Erklärung zum Masernschutzgesetz.
13. Im Falle eines vom Leitprodukt abweichenden Produkts:
Produktdatenblätter und Umweltdatenblätter im PDF-Format.
14. Erklärung zu Russland- Sanktionen der EU.
Sämtliche Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in Textform bis spätestens 13.7.2022, 13 Uhr zu stellen und werden in einem Frage-Antwort- Katalog zur Verfügung gestellt und aktualisiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]