Planung für den Umbau Halle 7 Baumwollspinnerei Objektplanung und Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lgh-leipzig.de
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-fellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung für den Umbau Halle 7 Baumwollspinnerei Objektplanung und Tragwerksplanung
Die LGH ist Eigentümerin der denkmalgeschützten Halle 7 der ehemaligen Baumwollspinnerei Leipzig, ein Stahlbetonbau von Max Pommer aus dem Jahre 1906.
Das Gebäude mit ca. 10.000 m² BGF ist viergeschossig. Die bauliche Hülle wurde bereits saniert, ebenso das 2. und 3. OG, die als Theaterspielstätten genutzt werden.
Auf der Restfläche von ca. 6.000 m² sollen die Räumlichkeiten für das Innovationszentrum „Digital Hub“ untergebracht werden, neben Büroflächen auch Seminarräume für die Handelshochschule sowie Serverräume.
Vom Architekturbüro Weis & Volkmann, Leipzig, wurde eine Vorplanung und Teile der Entwurfsplanung zur Unterbringung des Digital Hub erstellt. Auf dieser Planung sollen die weiteren Arbeiten aufbauen.
Planungsbeginn: 02/2023 Einreichen Bauantrag 08/2023 Baubeginn 11/2023 Baufertigstellung 06/2025
Leipzig
Objektplanung Gebäude HOAI § 34 LP 3 (anteilig) - 9 sowie Tragwerksplanung zum Stundennachweis.
Aufgrund des Bestandsumbaus sind keine Leistungen im vollen Leistungsbild der Tragwerksplanung nach HOAI erforderlich, vielmehr ist eine intensive Beratung und enge Abstimmung des Tragwerksplaners mit dem Architekten notwendig, weshalb diese Leistung gemeinsam mit der Objektplanung vergeben werden. Der Architekt kann diese Leistung an einen Nachauftragnehmer vergeben, es kann auch eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden. Die Benennung des Tragwerksplaners ist erst in der 2. Verfahrensstufe für die 5 zur Verhandlung ausgewählten Bieter erforderlich.
Vom Bauherrn wurde bereits separat eine Untersuchung der Tragfähigkeit des Gebäudes incl. Materialprüfung beauftragt. Dieses Gutachten steht mit Planungsbeginn zur Verfügung.
Die Zeitspanne vom Februar 2023 bis Juni 2030 umfasst auch die Gewährleistungszeit. In Abhängigkeit von der Bereitstellung der Finanzmittel und ggfs. noch Änderungen der Nutzung durch den Digital Hub kann sich der Ausführungszeitraum verschieben.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max.51 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 3 (anteilig) – 9 der Objektplanung Gebäude sowie der dazu erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 3-4 HOAI Genehmigungsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht! Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen.
Der/die Objektüberwacher(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine dreijährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal - Name
- Berufsstand und akad. Grad
- Datum Studienabschluss
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mindestens 3 Mio. € für Personenschäden sowie 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft erklärt werden, im Auftragsfall die Deckungssumme für dieses Projekt wie gefordert zu erhöhen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im jeweiligen Fachgebiet.
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2020 bis 2022;
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in den Jahren 2021 und 2022 jeweils mindestens 3 Architekten/Ingenieure;
Es können insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurden, für die Punktwertung benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag.
Es ist ein Referenzprojekt mit Investitionskosten KG 200-700 >= 4 Mio. € brutto zu benennen, das im Zeitraum zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.10.2022 in Betrieb genommen wurde. Es muss sich um die Sanierung eines Bestandsgebäudes handeln, das vor dem 01.01.1930 erbaut wurde. Im Projekt müssen die Bauleistungen gewerkeweise nach VOB/A unter Beachtung der Regeln für den öffentlichen Auftraggeber ausgeschrieben und vergeben worden sein. Ersatzweise kann die Erfahrung im Bauen mit dem öffentlichen Auftraggeber auch an einem anderen Hochbauprojekt, dessen Kosten KG 200-700 >= 4 Mio. € betrugen und das zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.10.2022 in Betrieb genommen wurde, nachgewiesen werden.
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [gelöscht] 45 [gelöscht] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt Los 1 Objektplanung/Tragwerksplanung Montag, 24. Oktober 2022 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Donnerstag, 24. November 2022 10 Uhr Auswertung Stufe 1 und Vorstellung beim AG Dienstag, 29. November 2022 Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Mittwoch, 30. November 2022 Erstangebot einreichen Montag, 12. Dezember 2022 10 Uhr Vergabeverhandlung Los 1 Obj.pl. Mittwoch, 14. Dezember 2022 Uhrzeit gemäß Einladung finales Angebot einreichen Montag, 19. Dezember 2022 10 Uhr Information über beabsichtigte Vergabe am Dienstag, 20. Dezember 2022 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.