Neubau des Rettungszentrums West, Saturnstraße Leipzig – Los 1 Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P187-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Rettungszentrums West, Saturnstraße Leipzig – Los 1 Objektplanung Gebäude
Neubau eines Rettungszentrums in der Saturnstraße im Leipziger Westen, stufenweise Vergabe der Leistungen zum Los 1 Objektplanung Gebäude.
Hiermit wird über die erfolgte Vergabe informiert.
Leipzig, DE
Die Stadt Leipzig plant den Neubau eines Rettungszentrums in der Saturnstraße im Leipziger Westen. Der Standort befindet sich in der Gemarkung Schönau im Westen von Leipzig. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 16.253 m². Es befinden sich kein Bestandsgebäude darauf.
Der Begriff des „Rettungszentrums“ wird für die übergeordnete Funktionseinheit eines Einsatzbereiches verwendet. Dies unterstreicht die Funktion des Rettungszentrums als Sitz des Overheads sowie aller wichtigen funktionalen Einheiten, wie Lehrsäle, Zentrallager, Fortbildungsräume, Funktionsbüros und Verwaltung in einem Rettungsdienstbereich.
Der Terminplan sieht einen Baubeginn am 10/2024 und ein Bauende am 12/2026 für die Gesamtmaßnahme vor.
Für die Umsetzung steht ein Gesamtbudget i.H.v. max. 13 Mio.€ brutto (KG 200-700) zu Verfügung.
Die notwendigen Leistungen zur Objektplanung gemäß §34 HOAI für die LP 1-3 (optional LP 4-9) und für die Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5+8 gemäß §55 HOAI für die LP 1-3 (optional LP 4-9) wurden in zwei Losen jeweils im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen zur Objektplanung in weiteren Leistungsstufen bis zu LP 9.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau des Rettungszentrums West, Saturnstraße Leipzig – Los 1 Objektplanung Gebäude
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de