Ersatzneubau Brücke Sellerhäuser Bahnhof und der Brücke über die Eisenbahnstraße im Zuge des Parkbogens Ost in Leipzig - Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Brücke Sellerhäuser Bahnhof und der Brücke über die Eisenbahnstraße im Zuge des Parkbogens Ost in Leipzig - Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung
Ersatzneubau Brücke Sellerhäuser Bahnhof und der Brücke über die Eisenbahnstraße im Zuge des Parkbogens Ost in Leipzig, Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI für die LP 1-2 und Vergabe der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für die LP 2.
Hiermit wird über die erfolgte Vergabe informiert.
Leipzig, DE
Die Stadt Leipzig beabsichtigt einen Ersatzneubau der Brücke Sellerhäuser Bahnhof und der Brücke über die Eisenbahnstraße im Zuge des Parkbogens Ost in Leipzig.
Die Brücken über die Eisenbahnstraße und Sellerhäuser Bahnhof müssen gemeinsam gedacht werden, wobei die Brücke über die Eisenbahnstraße den Bahn- oder Industriecharakter abbilden und sich in die Umgebung einfügen sollte und die Brücke Sellerhäuser Bahnhof hingegen im wahrsten Sinne des Wortes eine Brücke schlagen und sich mit einer kreativen Lösung in die Typologie der Parkbauten einfügen und diese weiterdenken, das Parkthema aufgreifen und fortführen und im Hinblick auf die Unterhaltungs- und Herstellungskosten Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit vereinen sollte. Es ist auch Ziel der Aufgabenstellung, die Logistik in Bezug auf die Zuwegung, Reihenfolge und Herstellung der beiden Bauwerke mitzudenken.
Die notwendigen Leistungen zur
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI für die LP 1-7 und
- Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI für die LP 2 -6
wurden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für Stufe 1 bis zur LP 2 - Vorplanung.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung in weiteren Leistungsstufen bis zu LP 7.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Brücke Sellerhäuser Bahnhof und der Brücke über die Eisenbahnstraße im Zuge des Parkbogens Ost in Leipzig - Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de