Breitbandausbau Gemeinde Striegistal - Planungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Striegistal
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.striegistal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gemeinde Striegistal - Planungsleistungen
Die Gemeinde Stiregistal beabsichtigt, Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI 2013 die Objektplanungsleistung Ingenieurbauwerke §§ 43 ff. i. V. m. Anlage 12 und die Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung in §§ 55 ff. i. V. m. Anlage 15 für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15. November 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Striegistal zu vergeben.
Gemeinde Striegistal
Die Gemeinde Striegistal beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI 2013 die Objektplanungsleistung Ingenieurbauwerke §§ 43 ff. i. V. m. Anlage 12 und die Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung in §§ 55 ff. i. V. m. Anlage 15 für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Die Gemeinde Striegistal hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden.
Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 und 5 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten.
Stufenweise Beauftragung – auch innerhalb der jeweiligen Leistungsphase – der Leistungsphasen 6 bis 9 einschließlich der jeweiligen vorbereitenden Tätigkeiten. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen (Leistungsphasen 6 bis 9) besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die angebotenen Honorare hinaus geltend gemacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist von mindestens 30 Tagen (vgl. § 17 Abs. 6 VgV) wird gemäß § 17 Abs. 9 VgV um fünf Tage verkürzt, da der Auftraggeber die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Breitbandausbau Gemeinde Striegistal - Planungsleistungen
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]