Neubau Sporthalle Stapel - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-09-1300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kropp
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24848
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-stapel.de/stapel/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sporthalle Stapel - Objektplanung
Neubau einer Einfeld- Sporthalle in der Gemeinde Stapel
Auf Grund von baulichen Mängeln sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bei einer Grundsanierung der bestehenden sog. Einfeld-Sporthalle (Bj. 1971-72, Bruttogrundfläche ca. 545,0 m²) plant die Gemeinde Stapel nach erfolgtem Rückbau des Bestandsgebäudes die Neuerrichtung einer sog. Einfeld- Sporthalle mit gleichem Charakter auf dem frei werdenden Baufeld/ am gleichen Standort in zentraler Ortslage durchzuführen.
25879 Süderstapel
Vergeben werden die LPH 1-9.
Zum jetzigen Planungsstand wird von einem Raumbedarf/ einer BGF von ca. 800,0 m² ausgegangen. Es ist vorgesehen, in dem Sporthallenneubau die erforderlichen unterschiedlichen Funktionsbereiche wie: Geräte-, Umkleide-, Dusch-/ Sanitärräume, dem Hallenbereich (Hallengröße ca. 15,0 x 27,0 Meter) sowie erforderliche Technikräume für die TGA unterzubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Sporthalle Stapel - Objektplanung
Ort: Treia
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de