Lieferung von Schulbüchern,Arbeitsheften, Atlanten und sonstigenNachschlagewerken für dieSchulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023 bis 2024 mit der Option der Vertragsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: 1211-2022-1013-OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4 93754402-21764
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern,Arbeitsheften, Atlanten und sonstigenNachschlagewerken für dieSchulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023 bis 2024 mit der Option der Vertragsverlängerung
Lieferung von Schulbüchern,Arbeitsheften, Atlanten und sonstigenNachschlagewerken für dieSchulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung um viermal einJahr für die Schuljahre 2024/2025; 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028.. Gefordert werden verlagsneue Schulbücher indeutscher Sprache (ausgenommen Wörterbücher) der neuesten Auflage
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Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten etc. für die Schulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung
Berufliche Schulzentren in Werdau, Zwickau, Glauchau und Limbach-Oberfrohna
Nähere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, und sonstigen Nachschlagewerken für das Schuljahr2023 /2024 mit der Option der Vertragsverlängerung um viermal ein Jahr für die Schuljahre 2024//2025 ;2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028. Für Folgende Schulen: BSZ für Wirtschaft, Gesundheit und Technik + Außenstelle;BSZ für Technik und Hauswirtschaft „Dr. Friedrich Dittes"; BSZ für Bau- und Oberflächentechnik + Außenstelle ;BSZ für Technik „August Horch"; BSZ für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen + Außenstellen; Der Vertrag zur Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten und sonstigen Nachschlagewerken für die Berufsschulen, Gymnasien und Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr2019/2020 beginnt am 07.08.2023 und endet am 31.05.2024.
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 31.03. des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.06.2028. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Sofern nach der Angebotsauswertung wirtschaftlich absolut gleichwertige Angebote vorliegen, entscheidet über den Zuschlag ein Auslosungsverfahren mit Loslimitierung. Im Ergebnis werden Bieter, die den Zuschlag auf ein Los erhalten haben bei dem Auslosungsverfahren des anderen Loses nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten etc. für die 2 Gymnasien und 8 Förderschulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung
Gymnasien und Förderschulen in Werdau, Meerane, Hirschfeld, Mülsen, Crimmitschau, Hohenstein-Ernsthal,Kirchberg. Nähere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, und sonstigen Nachschlagewerken für dasSchuljahr2023 /2024 mit der Option der Vertragsverlängerung um viermal ein Jahr für die Schuljahre 2024/2025; 2025/2026, 2026/2027und 2027/2028. Für folgende Schulen: Christoph-Graupner-Gymnasium, Gymnasium„Am Sandberg", Sperlingsbergschule – „Schule zur Lernförderung, Goetheschule" – Schule zur Lernförderung,Schule „Am Sachsenring" – Schule zur Lernförderung, „Lindenschule" – Schule zur Lernförderung, „Schuleim Mülsengrund" – Schule für Erziehungshilfe, Schule für geistig Behinderte, „Dr.-Päßler-Schule" – Schule für geistig Behinderte, „Sonnenbergschule" – Schule für geistig Behinderte. Der Vertrag zur Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten und sonstigen Nachschlagewerken für die Berufsschulen, Gymnasien und Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 beginnt am 07.08.2023 und endet am 31.05.2024
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlageder Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 31.03. des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.06.2028. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Sofern nach der Angebotsauswertung wirtschaftlich absolut gleichwertige Angebote vorliegen, entscheidet überden Zuschlag ein Auslosungsverfahren mit Loslimitierung. Im Ergebnis werden Bieter, die den Zuschlag auf einLos erhalten haben bei dem Auslosungsverfahren des anderen Loses nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung über die Zusammenarbeit bzw. Kooperationen oder sonstige Verbindungen/Verknüpfungen zu anderen Unternehmen derselben Branche und Nennung der Gesellschafter und Geschäftsführer (Anlage 5 und 5.1); Aktueller (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Angebotsabgabetermin)und vollständig chronologischer Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, aus dem die allgemeine Vertretungsregelung und die Rechtsverhältnisse (Kommanditisten etc.) hervorgehen, bzw. bei Einzelkaufleuten oder einer GbR die Gewerbean- und Gewerbeummeldung; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht desbevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge. (Anlage 4); Aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Angebotsabgabetermin) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; – Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3); Benennung abgeschlossener Referenzen über die im Wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe der Art der Leistung, des Auftragsgebers, dem Auftragswert sowie dem Leistungszeitpunkt oder -zeitraum (Anlage 6)r; Angaben über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung zur Verfügung stehenden Geräte und maschinellen Einrichtung (Transportkapazitäten, Lagerkapazitäten, Logistik, Recherchemöglichkeiten, Erreichbarkeit Ladengeschäft/Büro (Geschäftszeiten,Telefon, Fax, E-Mail-Adresse); Eigenerklärung zur Auftragsabwicklung (z. B. selbst oder Einbindung anderer Buchhandlungen/Unternehmen), zum Transport (selbst, Spedition o. ä.) sowie zu den Anlieferungsmodalitäten.
Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; – Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Zwickau, Landratsamt
Standort Königswalder Straße 18
08412 Werdau
Bieter sind nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagserteilung:
Sofern nach der Angebotsauswertung wirtschaftlich absolut gleichwertige Angebote vorliegen, entscheidetüber den Zuschlag ein Auslosungsverfahren mit Loslimitierung. Im Ergebnis werden Bieter, die den Zuschlagauf ein Los erhalten haben bei dem Auslosungsverfahren des anderen Loses nicht mehr berücksichtigt(Loslimitierung). Andernfalls wird der Zuschlag dem Bieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umständedas wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat.
Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, das Leistungsverzeichnis, das Angebot, der Auftrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1044
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werdau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0