Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau Referenznummer der Bekanntmachung: 20698-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hasloh
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hasloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau
Die Gemeinde Hasloh beabsichtigt die Beauftragung eines Generalplaners für den Neubau einer Kindertagesstätte, der sämtliche erforderlichen Planungsaufgabe übernehmen soll.
In diesem Zusammenhang sollen Leistungen aus dem Bereich der Hochbauplanung, der Ingenieurplanung, der Statik und der Technischen Ausrüstung beschafft werden.
25474 Hasloh
Die Gemeinde Hasloh beabsichtigt die Beauftragung eines Generalplaners für den Neubau einer Kindertagesstätte, der sämtliche erforderlichen Planungsaufgabe übernehmen soll.
Die Kindertagesstätte soll maximal fünf Elementar- und
drei Krippengruppen umfassen. Beauftragt werden sollen im Rahmen eines Stufenauftrages die Leistungsphasen eins bis neun.
Folgende Leistungen sollen in stufenweiser Beauftragung von einem Generalunternehmer erbracht werden:
Planungsleistungen im Rahmen der Objektplanung für Gebäude entsprechend den §§ 34, 35 HOAI;
Planungsleistungen für die Planung von Ingenieurbauwerken entsprechend den §§ 41, 43 HOAI;
Planungsleistungen für die Fachplanung im Rahmen der Technischen Ausrüstung entsprechend den §§ 53. 55 HOAI;
Zudem beinhaltet die Vergabe der Generalplanerleistungen ergänzend folgende Planungsgewerke:
Planungsleistungen für die Fachplanung im Rahmen der Tragwerksplanung entsprechend den §§ 49, 51 HOAI.
Besondere Leistungen werden von der Auftraggeberin im Bedarfsfalle gesondert beauftragt.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis zwei beauftragt (Stufenauftrag).
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Vergabeverfahren wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens mit verkürzter Teilnahmefrist durchgeführt.
Die Einhaltung der Teilnahmefrist gemäß § 17 Abs. 2 VgV ist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit nicht möglich.
Hintergrund der verkürzten Frist ist der vorgesehene Auftragsbeginn, der noch im Jahre 2022 erfolgen soll und weitere Abstimmungen im Vorfeld der Leistungserbringung erfordert. Die Planungsaufgabe für den Bau der Kindertagesstätte muss dringlich erledigt werden, um die weiteren Beschaffungsleistungen nicht zu verzögern und den Bau in angemessenem zeitlichen Rahmen gewährleisten zu können.
Die Einhaltung der vollständigen Teilnahmefrist, die nur in dem zwingend erforderlichen Maße verkürzt wird, kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR654M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de