Zweckverband Kriebsteinstalsperre - Sanierung und Erweiterung Seebühne Kriebstein Referenznummer der Bekanntmachung: 21022_VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kriebstein
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kriebsteintalsperre.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zweckverband Kriebsteinstalsperre - Sanierung und Erweiterung Seebühne Kriebstein
Planungsleistungen für Gebäude und Überdachung sowie Besondere Leistungen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Seebühne Kriebstein
Kriebstein, DE
Aufgabe ist die Planung für zwei Gebäude und der Überdachung der Zuschauerterrasse für das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Seebühne Kriebstein, mit den Leistungsbestandteilen Objektplanung, Wärmeschutznachweis, Brandschutzkonzept, Bestandsdokumentation und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Abriss des bestehenden Sozialgebäudes. Die Freianlagenplanung ist NICHT Bestandteil dieser Ausschreibung. Dabei sind die zeitgemäßen Erfordernisse des nachhaltigen Bauens zu beachten. Ökologische, Ökonomische und soziale Kriterien sind bei der Planung und Umsetzung des Projektes gleichberechtigt zu berücksichtigen. Wesentliche Ziele sind dabei die Herstellung von Barrierefreiheit, die Erweiterung der Zuschauerkapazität und Schaffung zeitgemäßer Hygienestandards.
Die Planung soll dabei ua. folgende Aspekte berücksichtigen: Umsetzung der Erfordernisse für die Optimierung des Energiebedarfs und eines wirtschaftlichen Betriebs, Umsetzung der gestallten räumlichen Erfordernisse, Herstellung der Barrierefreiheit usw.
Die Seebühne entstand im Jahr 2007 durch den Aufbau einer Tribüne am Ufer der Talsperre Kriebstein. Die nach Norden hin ansteigende natürliche Hangsituation wurde dazu genutzt, die Zuschauertribünen in das Gelände zu integrieren. Die Zuwegung zur Seebühne erfolgt über zwei Eingänge von Westen her. Zum einen über den Bühnenvorplatz unterhalb der Zuschauertribüne und zum anderen oberhalb des Geländes am Sanitär- und Funktionsgebäude, welches zugleich einen Imbiss mit Außengastronomiebereich umfasst. 13 mobile Container dienen momentan den Schaustellern und Nutzern der Seebühne als Umkleide- und Aufenthaltsbereich. Die Seebühne grenzt unmittelbar an die Talsperre Kriebstein, welche als Gewässer 1. Ordnung eingestuft ist, an und ist vom Landschaftsschutzgebiet „Talsperre Kriebstein“ sowie einem FFH- Gebiet umgeben.
Die Baumaßnahme ist in 3 Bauabschnitte (Teilbauvorhaben) gegliedert:
• Abriss (oder Sanierung) des bestehenden und Errichtung eines Sozial- und Sanitärgebäudes für Besucher, Bühnenpersonal und Darsteller als Neubau (Teilvorhaben A)
• Überdachung der Zuschauerterrassen mit einer UV-beständigen textilen Membrane als Wetterschutz (Teilvorhaben B)
• Neuerrichtung von zusätzlichen Sitzplätzen mit integrierten Umkleideräumen und Bühnenzugang (Teilvorhaben C)
Dabei sind ua. folgende Maßnahmen zu beachten:
• Verwendung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
• Errichtung von Flachdächern mit Dachbegrünung
• Verminderung des C0² Ausstoßes durch Verringerung von Transportaufwand für Provisorien
• Bau einer Überdachung als Sonnenschutz und Schutz vor leichten Wettereinflüssen
• Umstellung der Beleuchtung/Präsenzmelder auf LED-Technologie
• Schaffung barrierefreier Zugänge und Nutzungseinheiten im Innen- und Außenbereich
• Neubau einer energieeffizienten und klimaneutralen Heizungs- und Warmwasseraufbereitung
Es ist ferner vorgesehen, Kunst am Bau, als Teil der öffentlichen Bauherrenaufgabe mit einem Betrag von ca. 1% der Gesamtbaukosten zu finanzieren.
Für die Umsetzung des Projektes werden Fördermittel des Bundes verwendet. Es wird erwartet, dass das Planungsbüro dem Auftraggeber die für die Beantragung, Auszahlung und Abrechnung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt.
Es erfolgt eine stufenweise und teilbaumaßnahmenbezogene Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen und Bauabschnitte. Mit Vertragsschluss wurden, von den im Angebot vereinbarten Leistungen zunächst nur die Leistungsphasen 2 bis 3 (stufenweise Beauftragung) übertragen.
Der AG beabsichtigt, die weiteren vereinbarten Leistungen (ab Phase 4) dann abzurufen, wenn die endgültige Entwurfsplanung vorliegt, diese vom AG und ggf. von anderen Stellen gebilligt (genehmigt) wird, die Finanzierung gesichert ist und wenn sonstige zwingende Gründe der Weiterführung der Maßnahme nicht entgegen stehen.
Aus der stufenweisen und abschnittweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen bzw. Bauabschnitte ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Im Rahmen eines 2- stufigen Verfahrens wurden in der 1. Stufe anhand vorher definierter Eignungs- und Ausschlusskriterien geeignete Bewerber aus den eingereichten Teilnahmeanträgen ausgewählt. Anschließend wurden im Rahmen der 2. Stufe die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe und Verhandlungsgesprächen aufgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zweckverband Kriebsteinstalsperre - Sanierung und Erweiterung Seebühne Kriebstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Die vorgenannten Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Nachprüfungsantrag gelten nicht, wenn mit dem Nachprüfungsantrag die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Vergabe des Auftrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist) begehrt wird (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB)