Neubau Wolfgang-Ratke-Schule-Elektroinstallation - 32200254OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilster
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilster.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wolfgang-Ratke-Schule-Elektroinstallation - 32200254OV
Der Schulverband Wilster erstellt auf dem Grundstück der Wolfgang-Ratke-Schule einen Erweiterungsneubau für eine dreizügige Grundschule. Der Neubau wird auf dem momentanen Schulhof im Tiefgründungsverfahren gegründet, weist eine Zweigeschossigkeit aus Verblendstein mit einem flachgeneigten Blechdach mit einer PV-Anlage auf.
25554 Wilster, Landrecht 45
Die Elektroinstallation findet zum großen Teil in abgehängten Decken mit ca.11.000 Sammelhaltern statt. Die Leitungsführung in den Betonwänden wird mit Leerrohren/Stangenrohr ausgeführt, wo mit ca. 350 Kernbohrungen die Einzelnen UP-Dosen gesenkt werden müssen. Die Klassenräume werden mit ca. 130 abgependelten Leuchten installiert. Die Fluren werden mit Halbeinbau, Volleinbau und Anbauleuchten des Selben Typs installiert ca. 90 Stück. Die Komplette Steuerung des Gebäudes wird mit KNX ausgeführt. Es sind ca. 50 Fenstermotoren zur Belüftung und 50 Außenjalousien anzuschließen und in Zusammenarbeit mit dem Fensterbauer in Betrieb zu nehmen. Die Steuerung der Beleuchtung/ Temperatur und Luftqualität erfolgt über ca. 90 Bewegungsmelder im KNX System. Dabei sind 17 Heizkreisverteiler anzuschließen wo die Stellantriebe seitens des Heizungsinstallateurs geliefert werden. Die Aula wird mit einer Beschallung und mit einer Konferenztechnik ausgestattet, weiterhin ist in der Aula die
eine Glasfassade welche als RW-Anlage installiert wird und die Zentrale unterhalb der Aufenthaltstreppe zu platzieren ist. Im Außenbereich werden Mast- und Pollerleuchten installiert, sowie an der Fassade eine Kameraanlage ca. 12 Stück, welche mit einem Aufzeichnungssystem vorzusehen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Wilster
Land: Deutschland