Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nässe- und Warnschutzkleidung sowie Unterwäsche (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816770-U63
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nässe- und Warnschutzkleidung sowie Unterwäsche (3 Lose)
Lieferung von Nässe- (310 Stück, 710 Paar) und Warnschutzkleidung (1.970 Stück) sowie Unterwäsche (12.180 Stück).
Nässeschutzkleidung
Lieferung von 215 Stück Regenschutzjacken mit Kapuzen, 95 Stück Regenschutzlatzhosen, 350 Paar Gummistiefeln, 290 Paar Thermo-Gummistiefeln sowie 70 Paar Forststiefeln.
Warnschutzkleidung
Lieferung von 500 Stück Schutzhelmen, 130 Stück Bergmannshelmen, 460 Stück Warnschutz-Pilotenjacken, 290 Stück Warnschutzjacken, 10 Stück Warnschutzlatzhosen und 580 Stück Warnwesten.
Unterwäsche
Lieferung von 3.280 Stück Funktionsunterwäsche Shirt kurz, 3.100 Stück Funktionsunterwäsche Hose kurz, 2.800 Stück Funktionsunterwäsche Shirt lang und 3.000 Stück Funktionsunterwäsche Hose lang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nässeschutzkleidung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutzkleidung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterwäsche
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.