Betriebsamt / Abfallwirtschaftssoftware enwis)Plus AMS - lmplementierung, Anpassung und Pflege von Erweiterungs-Modulen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsamt / Abfallwirtschaftssoftware enwis)Plus AMS - lmplementierung, Anpassung und Pflege von Erweiterungs-Modulen
Die Stadt Norderstedt plant die Implementierung, Anpassung und Pflege von Erweiterungs-Modulen in der Abfallwirtschaftssoftware enwis)Plus AMS zu vergeben.
Die vorhandene Abfallwirtschaftssoftware enwis /AMS soll Erweiterungs-Module erhalten. Die anstehende Erweiterung hat das Ziel, die Prozesse auf dem Betriebshof/Wertstoffhof, in der Verwaltung und bei unseren Bürgerinnen und Bürgern weiter zu vereinfachen. Zunächst soll der Arbeitsablauf im Bereich Vertrieb optimiert werden.
Es soll eine Schnittstelle zu ZEDAL (Nachweisführung) zur Bearbeitung von u.a. Entsorgungsnachweisen sowie Begleit- und Übernahmescheinen geschaffen werden.
Als umfangreiche Erweiterung soll die sog. Mobile App (Basis Android-Betriebssystem) eingeführt werden.
Im Bereich der Disposition soll die grafische Disposition sowie die Ressourceneinsatzplanung per Drag & Drop inkl. Abwesenheitsverwaltung eingeführt werden.
Für den Wertstoffhof der Stadt Norderstedt soll ein Modul zur Verwaltung der Barkasse bereitgestellt werden.
Neben der Implementierung der Erweiterungs-Module sind auch dessen Anpassung sowie Pflege Gegenstand dieser Ausschreibung.
Genauere Informationen zum Auftrag sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters,
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
- Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (der Gesamtumsatz muss mindestens doppelt so hoch sein wie der ausgeschriebene Auftrag);
- Bestätigung über Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung;
- Nachweis folgender Microsoft NAV Zertifizierungen:
Bereich Consultant:
- Microsoft Dynamics 365 Business Central - Functional Consultant Zertifizierung (MB-800)
Bereich Entwicklung:
- Microsoft Dynamics 365 Business Central – VS Code AL
- Microsoft Dynamics 365 Business Central – VS Code AL Reporting
- Microsoft Dynamics 365 Business Central – VS Code AL Solution Development
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
- Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden
- Angaben über die Zahl des festangestellten Personals (mindestens 20 Mitarbeiter);
- deutschsprachige Hotline mit mindestens 8 Stunden Erreichbarkeit pro Werktag;
- Angaben des Bieters über die in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Dies insbesondere hinsichtlich der Implementierung und Anpassung von Erweiterungs-Modulen einer Software für die Abfallwirtschaftsverwaltung.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen;
- kurze Projektbeschreibung (stichpunktartig).
- Profil (CV) des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters
Nachweisführung:
- Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular; Profil des Projektleiters gesondert beizufügen.
- Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB;
- Erklärung zur Tariftreue bzw. Zahlung des Mindestlohnes nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein;
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 0833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 (Russland-Sanktionen).
Nachweisführung:
Nachweisführung durch Angabe im Angebotsformular sowie beigefügtem Vordruck.
Für den Fall, dass die Bieterin oder der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular;
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln;
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen;
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Erläuterungen zur Angebotswertung - Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte des Konzeptes durch den Preis gemäß Leistungsverzeichnis (netto) dividiert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
- Zuschlagskriterium Preis:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird (Wertungspreis).
- Zuschlagskriterium Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet.
Der Bieter soll im Konzept darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen an die Erweiterung der Software und dessen Anpassungen in den gewünschten Nutzungsbereichen umgeht. Diese sind konzeptionell zu berücksichtigen und zu erläutern. Der Bieter hat darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet wird und nicht nur allgemeine Aussagen zur Projektdurchführung in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. Eine einfache Beschreibung der Projektorganisation ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.
Es muss aus dem Konzept ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.
Für das Konzept kann ein Bieter maximal 20 Punkte erreichen.
- Zur Punktebewertung im Einzelnen:
Das Konzept kann mit jeweils 0, 5, 10, 15 oder 20 Punkten bewertet werden:
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind;
- 5 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern;
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 10 Punkte;
- Das Konzept erhält 15 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen Herausforderungen in Bezug auf die Entwicklung verinnerlicht und konzeptionell in guter Form gewürdigt hat. Die in den Unterlagen benannten Aspekte sind lösungsorientiert zu behandeln.
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen eine qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung oder ein kreatives planerisches Vorgehen, das die Projektanforderungen besonders hervorragend berücksichtigt, wird das Konzept mit 20 Punkten bewertet.
Alle relevanten Leistungsaspekte müssen umfangreich und mit kostengünstigen und leistungsgerechten Ansätzen gewürdigt werden.
Insgesamt kann ein Bieter somit 20 Punkte für das Projektdurchführungskonzept erreichen.
Im Bedarfsfalle wird die Vergabestelle von den betreffenden Bietern Aufklärung über das Angebot oder ihre Eignung verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de