Gesamträumliches, integriertes Auenentwicklungskonzept der Elster-Pleiße-Luppe-Aue in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_198
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamträumliches, integriertes Auenentwicklungskonzept der Elster-Pleiße-Luppe-Aue in Leipzig
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer beabsichtigte die Vergabe von Leistungen für die Erstellung eines integrierten Auenentwicklungskonzeptes für die Elster-Pleiße-Aue in Leipzig (südlicher Teilraum der Aue). Dieses soll nach seiner Fertigstellung mit dem bis dahin abgeschlossenen Konzept für die Elster-Luppe-Aue (nordwestlicher Teilraum der Aue) zu einem gesamträumlichen Auenentwicklungskonzept (Elster-Pleiße-Luppe-Aue) für das gesamte Stadtgebiet bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt zusammengeführt werden.
Hiermit wird über die erfolgte Vergabe informiert.
Leipzig, DE
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung (§ 2, Abschnitt I.1) beschriebenen Leistungen der Arbeitsschritte 1 bis 5:
1. Konkretisierung der Aufgabenstellung
2. Leitbildentwicklung
3. Analyse von Potenzialen und Restriktionen/ Ableitung des Entwicklungsziels
4. Konkretisierung des Handlungs-/ Maßnahmenprogramms
5. Erstellung einer abgestimmten Fassung und Datenübergabe
OPTIONALE LEISTUNG A: Erstellung eines Oberflächenwassermodells und Durchführung hydronumerischer Strömungsmodellierungen
OPTIONALE LEISTUNG B: Intensive Kooperation bei Oberflächenwassermodellierungen durch einen Dritten
OPTIONALE LEISTUNG C: Zusammenführung der Auenentwicklungskonzepte der Teilräume Elster-Luppe-Aue (im Nordwesten) und Elster-Pleiße-Aue (südlicher Auenbereich) zu einem integrierten Auenentwicklungskonzept für die Elster-Pleiße-Luppe-Aue (Gesamtaue)
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamträumliches, integriertes Auenentwicklungskonzept der Elster-Pleiße-Luppe-Aue in Leipzig
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).