Modernisierung und Erweiterung der Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig – Los 3 Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3+8 Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_189-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Erweiterung der Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig – Los 3 Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3+8
Modernisierung und Erweiterung der Oberschule Paunsdorf am Schulstandort Zum Wäldchen 4 in 04329 Leipzig.
Hiermit wird über die erfolgte Vergabe der Planung der Technischen Ausrüstung gemäß §55 HOAI für die LP 1-3 (optional LP 4-9) zu den Anlagengruppen 1-3 und 8 informiert.
Leipzig, DE
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Schule Paunsdorf am Schulstandort Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig zu modernisieren und zu erweitern, so dass das Raumprogramm für eine moderne dreizügige Oberschule weitestgehend erfüllt wird. Des Weiteren ist der Schuldstandort barrierefrei zu gestalten.
Die Erweiterung kann z. B. ein Anbau, eine Aufstockung oder/und der Abbruch und Neubau eines größeren Mittelbaus sein, je nach Vorschlag des Objektplaners.
Das Schulgebäude Zum Wäldchen 4 in Leipzig Paunsdorf wurde 1987/88 als mehrgeschossiger Typenbau WBS 70 GL errichtet.
Der Terminplan sieht einen Baubeginn in 02/2025 und ein Bauende in 06/2027 für die Gesamtmaßnahme vor.
Die Gesamtkosten (KG 100-700) wurden mit 17,4 Mio. Euro brutto geschätzt (Kostenrahmen).
Die Leistungen zur Objekt- und Tragwerksplanung wurden in zwei separaten Losen jeweils im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung (ALG 1, 2, 3 und 8) wurden in einem offenen Verfahren vergeben.
Fortführung der Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI § 55 der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 in weiteren Stufen bis zur Leistungsphase 9.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung und Erweiterung der Oberschule Paunsdorf, Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig – Los 3 Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3+8
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de