Planungsleistungen für die Freilegung der Trasse Schauenburgerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Freilegung der Trasse Schauenburgerstraße
Planungsleistungen Entfernung von Bodenhindernissen im Verkehrsbereich neue Schauenburgerstraße
Schauenburgerstraße 25336 Elmshorn
Die Schauenburgerstraße wird im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes "Buttermarkt" nach Norden verlegt. Es sind im Straßenraum der neuen Schauenburgerstraße Schmutz- und Regenwasserkanäle herzustellen. Diese sollen im Rohrvortrieb hergestellt werden. Die Schmutzwasserkanaltrasse muss inkl. Puffer bis in eine Tiefe von 4,0 m u. GOK beräumt sein. Die Regenwasserkanaltrasse muss inkl. Puffer bis in eine Tiefe von 4,0 m u. GOK beräumt sein.
Hierfür sind vorlaufend Bodenhindernisse im Trassenverlauf zu entfernen. Dazu zählen
- ein Gasometerfundament,
- Fundamente einer ehemaligen Tankstelle/Fundamente zweier Tanks, sowie
- die Sohlplatte und Gründungspfähle eines ehemaligen Postgebäudes (Berliner Straße 6) und
- dessen unterirdisch gelegener Heizöltank.
Der Auftrag soll unterschiedliche Planungsabschnitte umfassen. Zum Verhandlungsgespräch ist ein Terminplan vorzulegen, der im Zuge des Gesprächs zu erläutern ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Ergebnis des verhandelten Terminplans zum Vertragsbestandteil zu erklären. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
Die Planung hat idealerweise am 04.10.2022 zu beginnen
(1) Alle noch notwendigen Planungen des Abschnitts 2 und 3 bis einschließlich LPH6 sind innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsvergabe zu erbringen. Sollte eine fristgerechte Bearbeitung nicht möglich sein, ist die Priorisierung mit dem AG abzustimmen.
(2) Planungsabschnitt 3 (LPH7) ist direkt im Anschluss zu erbringen, voraussichtlich in einem oder mehreren ca. viermonatigen, europaweiten Vergabeverfahren, welche durch die Auftraggeberin durchgeführt werden.
(3) Planungsabschnitt 4 (LPH8/ Überwachung und Dokumentation sowie die besonderen Leistungen) erfolgt nach Vergabe der Bauleistungen stufenweise mit folgender Priorität:
(1) Tankstellenfundamente
(2) Gasometerfundament
(3) Postpfähle + Sohlplatte + Heizöltank
Sollte sich aufgrund von unvorhersehbaren Unterbrechungen der Ausführungszeitraum des Pla-nungsabschnitts 4 über den Juni 2023 hinaus verzögern, erfolgt eine Abstimmung im gegenseiti-gen Einvernehmen.
Der Kanalbau beginnt Anfang 2023 und die ersten Hindernisse müssen hierfür entsprechend beräumt sein.
Besondere Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI, LPH 8
- Ständige Bauüberwachung; Abwicklung des Nachweisverfahrens; visuelle Kontrolle des Ent-sorgungspfades
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BauStellV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CDM Smith Consult GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.cdmsmith.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYWGKASMMZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland