3. Kran - KLV Terminal Baltic Rail Gate (BRG)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck-Travemünde
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhg.com
Abschnitt II: Gegenstand
3. Kran - KLV Terminal Baltic Rail Gate (BRG)
Lieferung und Montage eines schienengebundenen Portalkrans
Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, auf dem Gelände des Lübecker Hafens
Auf dem Hafengelände in Lübeck-Travemünde wird das KLV Terminal um 150 m erweitert. Im Zuge dessen soll ein neuer Portalkran installiert werden. Umfang dieser Ausschreibung ist die Herstellung, die Lieferung, die Montage und die Inbetriebnahme eines schienengebundenen Portalkrans mit seitlichen, ca. 27m langen Auslegern zum Umschlag von Containern und LKW-Trailern zwischen Straße und Schienenverkehr. Der Portalkran soll fünf Bahngleise überspannen. Die Lasten von ca. 41t werden über eine Drehlaufkatze mit einem Spreader per Twistlock/PiggyPack transportiert. Die Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2066/42/EG sind zu erfüllen. Die Steuerung des neuen Krans ist an die Steuerung der bestehenden Krane anzupassen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlung zu treten. Fehlende Unterlagen können nach Eingang der Teilnahmeanträge nachgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2. Aussagekräftige Bankerklärung der Hausbank
1. Mindestumsatz von 5 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Positive Bankerklärung der Hausbank zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters (nicht älter als September 2022).
Referenzen über die Herstellung, Lieferung und Montage eines Portalkrans mit einer Hublast von mind. 20t. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen und in den letzten 10 Jahren abgenommen worden sein.
Mindestens 2 Referenzen nach den oben benannten Vorgaben.
1. Eigenerklärung "Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
2. Eigenerklärung "EU-Sanktionen Russland".
3. Eigenerklärung "kein Ausschlussgrund gem. §123 GWB bzw. §124 GWB".
4. Eigenerklärung "kein Ausschlussgrund gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes".
5. Formblatt "Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (soweit erforderlich).
6. Formblatt "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer" (soweit erforderlich).
Der aktuell gültige Vergabemindestlohn in Schleswig-Holstein (§4 VGSH) ist einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er zur Finanzierung des Auftrags öffentlicher Fördermittel bedarf, der Fördermittelbescheid aber noch nicht vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren einzustellen (§ 57 SektVO), falls dem Auftraggeber entgegen seiner Erwartungen keine hinreichenden Fördermittel zur Finanzierung des Auftrags gewährt werden. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus dem vorgenannten Grund das Vergabeverfahren einstellt und keinen Zuschlag erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.