Lübeck-Travemünde Skandinavienkai - Bahnhof GE-Nord - Planungsleistungen Objektplanung Ing.-Bauwerke & Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lübeck-Travemünde Skandinavienkai - Bahnhof GE-Nord - Planungsleistungen Objektplanung Ing.-Bauwerke & Tragwerksplanung
Der Skandinavienkai ist das größte Lübecker Hafenterminal. Für einen Bereich zwischen dem DB Gleis 1113 nach Lübeck-Travemünde Strand und dem Terminalgelände besitzt die Hansestadt Lübeck seit 2011 das planfestgestellte Recht einen Güterbahnhof zu errichten. Das Baurecht besteht weiterhin. Die Planfeststellung soll jedoch um eine Gleisverlängerung in Richtung Norden modifiziert werden, um längere Gleise realisieren zu können. So soll die Möglichkeit geschaffen werden 750 m lange Züge (Ganzzüge) abstellen zu können.
Für den Hafen- und Umschlagsbetrieb ist die Gleisverlängerung in Richtung Norden unbedingt erforderlich. Da sich in diesem Bereich jedoch im Westen die DB Gleisanlage Gl. 1113 und im Osten die Hafenrandstraße befindet sind die räumlichen Verhältnisse beengt. Die Höhenlage des geplanten Bahnhofes lässt eine Verlängerung in Richtung Nord nur zu, wenn eine Abfangung des Geländes mittels einer ingenieurtechnischer Lösung erfolgt. Eine Abböschung mit Boden ist nicht möglich. Es ist daher ein entsprechendes Ingenieurbauwerk zu planen, welches die Verlängerung technisch ermöglicht.
Ziel der hier angefragten Ingenieursleistungen ist die Erstellung der Planungsunterlagen für:
• Ingenieurbauwerk für die Geländeabfangung, ca. 150 Meter lang • Berücksichtigung der Planungszwänge aus der Gleisanlagenplanung • Herstellungskonzepte unter Berücksichtigung laufender Betrieb Bahn und Hafen.
Der Planungsgegenstand betrifft eine Baumaßnahme an dieser Adresse:
Lübeck-Travemünde Skandinavienkai, Bahnhof Gewerbegebiet Nord c/o Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH Zum Hafenplatz 1 23570 Lübeck
Es sind die Ingenieursleistungen nach §§ 41 ff und nach §§ 49 ff der HOAI (2021) der Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 1 bis 6 für Grundleistungen und auch besondere Leistungen für den Neubau einer ingenieurstechnischen Geländeabfangkonstruktion (z. B. Fangedamm) im künftigen Gewerbebahnhof Nord am Lübeck Skandinavienkai zu erbringen.
In einer ersten Stufe werden die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragt und dann optional die Leistungsphasen 5-9 (Objektplanung für Ingenieurbauwerke) bzw. die Leistungsphasen 5-6 (Tragwerksplanung).
In einer ersten Stufe werden die Leistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragt und dann als Option die Leistungsphasen 5-9 (Objektplanung für Ingenieurbauwerke) bzw. die Leistungsphasen 5-6 (Tragwerksplanung).
Die Hansestadt Lübeck, Bereich 5.691, Lübeck Port Authority behält sich gem. § 15 SektVO vor den Auftrag auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB dürfen nicht vorliegen (siehe Eigenerklärung als Anlage) und das Unternehmen darf keinen Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 haben (siehe Eigenerklärung als Anlage)
Nachweis der Gesamtjahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies betrifft die Jahre 2021, 2020 und 2019. Sollten die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018 anzugeben und die Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2021 nachzureichen, sobald diese vorliegen.
Nachweis über Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt
1.
Angabe des für die Auftragserfüllung vorgesehenen Projektteams mit Namen, Berufsbezeichnung und beruflicher Qualifikation.
2.
Vorzulegen sind 2 Referenzprojekte. Die Referenzprojekte müssen Planungsleistungen für Fangedämme, Böschungssicherungen, Baugrubensicherungen, Abfangungen und Spundwandkonstruktionen mit Rückverankerung zum Gegenstand haben. Die Ingenieurbauwerke zur Geländesicherung müssen im Zusammenhang mit Verkehrsanlagen (Gleisanlagen und /oder Anlagen des Straßenverkehrs) geplant und gebaut worden sein.
In jedem Referenzprojekt müssen Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI oder der Planungen von Ingenieurbauwerken nach §§ 41 ff. HOAI 2021 erbracht worden sein. Dabei müssen jeweils die Leistungsphasen 1 bis 6 (§ 51 Abs. 1 HOAI) bzw. 1 bis 9 (§ 43 Abs. 1 HOAI) erbracht worden sein. Die Leistungen (mindestens die Leistungsphasen 3-6 bzw. 3-9) müssen innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag 30.09.2012) erbracht worden sein.
Eine Eigenerklärung zu den Referenzen ist ausreichend.
Das Projektteam muss mindestens aus 1 Projektleiter:in, 1 Tragwerksplaner:in, 1 Objektplaner:in Ingenieurbauwerke und 1 Zeichner:in bestehen und für die erforderliche Planungsleistung zur Verfügung stehen. Mindestens der/ die Projektleiter:in verfügt über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw.
Ingenieuretätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschlandberechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl L 94 vom 28. 3. 2014, S. 65) aufgeführt.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von 12,00 EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich hiermit um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 13 SektVO. Diese Bekanntnmachung dient der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind