Rahmenvereinbarung Ausstattung für Flüchtlingsunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: L-10.62-2022-00270
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Ausstattung für Flüchtlingsunterkünfte
Rahmenvereinbarung über Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften
Ausstattung
Stadtgebiet Leipzig
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (inkl. Vertragen und ggf. Aufbau) von Mobiliar und persönlicher Haushaltsausstattung für Flüchtlingsunterkünfte. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 7.500.000 Euro. Die Rahmenvereinbarung verliert bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes, unabhängig der Vertragslaufzeit, Ihre Wirkung ohne das es einer Kündigung bedarf.
Die Bewerber haben ein kurzes Konzept einzureichen, in dem dargelegt wird, wie das
Sicherstellen der Lieferfähigkeit innerhalb der angegebenen Fristen über den
Vertragszeitraum gewährleistet werden soll.
Dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:
- Verfügbarkeit von Transportkapazitäten (Gewichtungsfaktor 3, max. 30 Wertungspunkte gewichtet)
- Lagerkapazitäten (Gewichtungsfaktor 3, max. 30 Wertungspunkte gewichtet)
- alternative Lieferanten und Produktionsstandorte (Gewichtungsfaktor 3, max. 30 Wertungspunkte gewichtet)
- Informations- und Benachrichtigungsprozesse (Gewichtungsfaktor 1, max. 10 Wertungspunkte gewichtet)
Elektrogeräte
Stadtgebiet Leipzig
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (inkl. Vertragen und ggf. Anschluss) von elektrischen Haushaltsgeräten für Flüchtlingsunterkünfte. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 2.500.000 Euro. Die Rahmenvereinbarung verliert bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes, unabhängig der Vertragslaufzeit, Ihre Wirkung ohne das es einer Kündigung bedarf.
Die Bewerber haben ein kurzes Konzept einzureichen, in dem dargelegt wird, wie das
Sicherstellen der Lieferfähigkeit innerhalb der angegebenen Fristen über den
Vertragszeitraum gewährleistet werden soll.
Dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:
- Verfügbarkeit von Transportkapazitäten (Gewichtungsfaktor 3, max. 30 Wertungspunkte gewichtet)
- Lagerkapazitäten (Gewichtungsfaktor 3, max. 30 Wertungspunkte gewichtet)
- alternative Lieferanten und Produktionsstandorte (Gewichtungsfaktor 3, max. 30 Wertungspunkte gewichtet)
- Informations- und Benachrichtigungsprozesse (Gewichtungsfaktor 1, max. 10 Wertungspunkte gewichtet)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18060bd0875-41aa9cfa936406fe
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18060bd0875-41aa9cfa936406fe
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18060bd0875-41aa9cfa936406fe
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beschaffung steht im Zusammenhang mit der Versorgung bzw. der Unterbringung von kriegsbedingt vertriebenen Personen insbesondere aus der Ukraine. Die Ereignisse insbesondere in der Ukraine und in der Folge die Flucht aus ihrem Land sowie die Verteilung dieser Personen sind kurzfristige Entwicklungen, die sich innerhalb weniger Tage vollzogen. Diese Ereignisse konnte die Stadt Leipzig als öffentliche Auftraggeberin nicht vorhersehen. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht vorhersehbar, welche Besonderheiten im Rahmen der Unterbringung, z.B. allein reisende Personen, Menschen mit Behinderungen oder Familien, berücksichtigt werden müssen. Weiterhin ist der genaue Zeitpunkt der Ankunft nicht vorhersehbar.
Die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften insbesondere für Mindestfristen für ein offenes Verfahren oder nicht offenes Verfahren ist insofern nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle unter III.1) der Bekanntmachung geforderten Nachweise bzw. Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).