ELT-Planung, Teilumbau Wohngebäude Göltzschtalblick 16 08236 Ellefeld Referenznummer der Bekanntmachung: GÖBLI16_ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellefeld
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ellefeld.de/wirtschaft/unsere-unternehmen/detailansicht/ellefelder-wohnbau-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
ELT-Planung, Teilumbau Wohngebäude Göltzschtalblick 16 08236 Ellefeld
Vergabe der Technischen Ausrüstung ELT HOAI § 55 Anlagengruppen 4 und 5 für den Teilumbau des Wohngebäudes Göltzschtalblick 16 in 08236 Ellefeld, teilweise Umgestaltung von Grundrissen in einem 6-geschossigen Gebäude der Großtafelbauweise, Typ IW 83, errichtet 1989, einschließlich der Anpassung der damit verbundenen Technischen Ausstattung und Eingriffen in die Fassaden.
Ellefeld, DE
Planung der Technischen Ausrüstung ELT HOAI § 55 Anlagengruppen 4 und 5 für den Teilumbau des Wohngebäudes Göltzschtalblick 16 in 08236 Ellefeld, teilweise Umgestaltung von Grundrissen in einem 6-geschossigen Gebäude der Großtafelbauweise, Typ IW 83, errichtet 1989, einschließlich der Anpassung der damit verbundenen Technischen Ausstattung und Eingriffen in die Fassaden.
Das Wohngebäude weist überwiegend den zur Zeit der Errichtung typischen Ausbaustandard aus. Zwischenzeitliche Maßnahmen beschränkten sich auf Umbauten von 4 Wohnungen in 2015/16, sowie dem Umbau und Erweiterung des Personenaufzuges einschließlich brandschutztechnischer Gebäudeertüchtigung in 2019. Mit den geplanten Wohnungsumbauten sollen größere Wohnungen entstehen und ein breiteres Wohnungsangebot absichern. Gleichzeitig sollen instandsetzungsbedürftige haustechnische und elektrotechnische Installationen erneuert werden, eine Instandsetzung der Dachabdichtung einschließlich Wärmedämmmaßnahmen an Drempel und Giebelseiten erfolgen und der Wetterschutz der Fassade verbessert werden. Nach SächsBO ist das Gebäude in die Gebäudeklasse 5 einzuordnen. Die geplanten Grundrissänderungen greifen in die Gebäudestatik ein. Das Genehmigungsverfahren regelt sich nach §§ 64 i.V.m. 66, Standsicherheitsnachweis und Brandschutznachweis sind bauaufsichtlich zu prüfen. Das Gebäude ist über einen vorhandener Aufzug aus 2019 barrierefrei erschlossen. Das Gebäude ist an die Fernwärmeversorgung angeschlossen. Gebäudedaten: BRI 14.242 m3, BGF 4.631 m2, Nutzfläche /Wohnfläche 2.983 m2, Geschosshöhen 2,80 m, Systemlänge 44,40 m, Systembreite 13,80 m, Systemhöhe 19,60 m, vollunterkellert, Querwandbauweise, Außenwände aus geschosshohen Mehrschichtelementen Dicke 260mm, tragende Innenwänden aus Stahlbeton d=150 mm, Deckenkonstruktionen aus Spannbetonfertigteilelementen Systemlänge 6.000 mm, nichttragende Trennwände aus 6cm Beton und Trockenbau, zweiläufige Treppe aus Stahlbeton, Massivdach aus Stahlbetonkassettenplatten mit Innenentwässerung. Geplante Maßnahmen sind u.a.: Erneuerung der Dachdeckung als bit. Bahnenabdichtung, Einbau neuer Fenster in giebelseitigen Bädern, teilweise Austausch der Balkontüren, Erneuerung von Innentüren, Einbau von Rauchschutztüren in Zwischenfluren der Wohngeschosse, Erneuerung der Abwasser- und Regenwasserleitungen sowie der kompletten Trinkwasseranlage, Umbau von Bädern in einzelnen Wohnungen, Austausch der Heizflächen bei veränderten Wohnungsgrundrissen, Abluftanlagen mit zentralen Dachventilatoren für innenliegende Bäder, Ausstattung der Wohnungen mit Elektroausstattung in Anlehnung an RAL2 mittlerer Ausstattungsgrad mit Installation in neuen Trockenbauwänden sowie als Auf-Putz-Installation an Betonwänden und Sockelleistenkanälen, Einrichtung eines Elt-Raumes im UG mit zentraler Zähleranlage und Elektro-Hauptverteilung, Deckendurchbrüche für Leitungsdurchführungen entsprechend statischer und brandschutztechnischer Anforderungen mit Brandschottungen.
Das Budget beträgt für die KGR 300: 1.030.000, für die KGR 400: 397.000, jeweils einschl. 19 % Mwst.
Bauliche Umsetzung: Fertigstellung 2024.
In Abhängigkeit von der Finanzierung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
2)
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:
Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung.
3)
Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
4)
Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.).
5)
Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
– gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder
– gem. §21 Abs.1 AEntG oder
– gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB).
6)
Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1)
Erklärung zum Verpflichtungsgesetz: Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen. 2)
Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
3)
Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
4)
Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
6)
Spezifischer Jahresumsatz:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
Ergänzend zu:
5)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von
1.500.000 EUR,
für sonstige Schäden von
500.000 EUR
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
6)
Spezifischer Jahresumsatz:
Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben.
Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von
50.000 EUR/ brutto
gefordert - Mindestforderung.
1)
Geeignete Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten.
An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.
2)
Eignungsleihe:
Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung.
3)
Unterauftragsvergabe:
Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4)
Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Ergänzend zu 1):
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen.
A) bis C) müssen durch jedes Referenzobjekt erfüllt werden:
A) Fachgebiet für alle Referenzobjekte: Planung der Technischen Ausrüstung ELT HOAI § 55 Anlagengruppen 4 und 5
B) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.12
C) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung
D) bis G) können durch jeweils verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden:
D) Planung eines Objektes mit Honorarzone: II (zwei)
E) Planung einer Sanierungs- oder Umbaumaßnahme an einem Wohngebäude in industriell vorgefertigter Stahlbetonbauweise mit Errichtung bis 1989
F) Planung eines Objektes mit vollständig erbrachter Lph.: mind. 2 bis 8
G) Planung eines Objektes mit Baukosten DIN 276 KGR 440+450 Mio. Euro/Brutto ≥ 0,2
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung als „Ingenieur“ in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. § 75 (1) VgV benennen. Geforderte Nachweise siehe Nr. III.1.1) oder III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung, bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Es sind die zum Download bereitgestellten Formulare zu verwenden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung;
2)
Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich. In Papierform eingereichte oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
3)
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, ebenso Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
4)
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung, die von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen sind;
5)
Ein Bewerber, der die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte;
6)
Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7)
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern auf die HOAI Bezug genommen wird dienen die Honorartafeln zur Preisorientierung. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
8)
Folgende Unterlagen werden zum Download bereitgestellt: Antragsbogen, Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, Vertragsentwurf, Vorplanung.
9)
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Antragsbogen - unterzeichnet und ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, Vertragsentwurf unterzeichnet, Honorarblatt ausgefüllt, Ausführungen zu den Zuschlagskriterien.
10)
Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen im Verhandlungsverfahren nicht abweichend vm Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt. Angaben zu den Honorarbestandteilen sind im Honorarblatt vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.