Erstellung eines MinimalViable Product einer E-Mental-Health-Technologie-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 025015/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines MinimalViable Product einer E-Mental-Health-Technologie-Plattform
Im Rahmen des EXIST Drittmittelprojekts ICare4EU soll eine IT-Plattform zur Prävention und Behandlung psychischer Störungen mit der Hilfe von digitalen Interventionen (online Programme mit edukativen Texten, Übungen, Tagebüchern) entwickelt werden.
Technische Universität Dresden
Professur Klinische Psychologie und E-Menthal-Health
Dr. Iris Steinebrunner
Chemnitzer Str. 46a, Zi. 120
01187 Dresden
1 Stück Online-Plattform
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug
- Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
- Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Vorlage einer branchenübliche Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
- Angabe über den Jahresüberschuss/-fehlbetrag in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angabe über den Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (GUV) z. B. Vorlage der GUV 2019, GUV 2020, GUV 2021
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Angabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens (z. Bsp. 2019-2021)
- Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszugs, max. 3 Monate alt (muss spätestens mit dem Angebot eingereicht werden).
Alle zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Eignungskrieterien sind Mindestkriterien.
1. Technische und fachliche Leistungsfähigkeit
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot/ Teilnahmeantrag vorzulegen.
Spezielle fachliche Eignung und über Referenzprojekte belegte Erfahrung für Leistungen im Bereich:
• Entwicklung und Umsetzung von digitalen Plattformen (Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, Gesundheitsförderung sind wünschenswert)
• Bereitstellung des kompetenten Fachpersonals (Die Erfahrungen und Fachkenntnisse müssen durch Referenzen bzw. Zertifikate/ Diploma belegt werden)
• Nachweis/Angabe über vorliegende Zertifizierungen nach ISO 27001, EC 62304, IEC 82304-1 oder vergleichbare Zertifizierungen gemäß Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) bzw. Angabe über laufende oder geplante Zertifizierungsverfahren
• Auflistung der prüfbaren Referenzprojekte. Es ist eine Liste der Referenzen und Referenzprojekte in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Kurzbeschreibungen und Angaben des Projektzeitpunktes einzureichen (mindestens drei Referenzen), die einen engen Bezug zur Aufgabenstellung für die hier zu vergebende Leistung haben. Die Referenzen müssen prüfbar sein, d.h. müssen folgende Punkte enthalten: Beschreibung der Leistung, Art und Ziel des Projektes, verwendete Kanäle/Plattformen, Leistungszeit, Rechnungswert, Auftraggeber mit Ansprechpartner.
2. Allgemeine Angaben zum Bewerber:
• Vorstellung des Bewerbers (Tätigkeitsfelder, Betriebsgröße)
• Gründungszeitpunkt
• Geschäftsführung
• Anzahl der Mitarbeiter/-innen (fest angestellte und freie Mitarbeiter/-innen), mindestens 6 Mitarbeiter/-innen gefordert
• Fachliche Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter/-innen (Profile, Erfahrungen)
3. Für den Fall, dass Sie Leistungen an Nachunternehmer weitergeben möchten, füllen Sie bitte das Formular "Erklärung zur Vergabe von Unteraufträgen" aus. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 6 des Sächsischen Vergabegesetzes nur 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer vergeben werden können.
4. Sobald die Bieter- und Bewerbergemeinschaft gebildet wird, sind die Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft/ Vollmacht sowie die Erklärung zur Eignungsleihe vorzulegen
5. Die Erklärung zum Zuschlagsverbot an die russischen Unternehmen muss ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden.
Anstelle der geforderten Einzelnachweise zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde kann die Bescheinigung der Eintragung in die Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder die Bescheinigung anderer Präqualifikationsstellen eingereicht werden, wenn in der Bescheinigung angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente bei der Präqualifizierung geprüft wurden.
Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Eignungskrieterien Nr. 1,2,5 sind Mindestkriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/