Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung (Sanierung, Bestandsausbau, Neubau) des Sorbischen Wissensforums am Lauenareal in Bautzen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftung.sorben.com
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-fellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung (Sanierung, Bestandsausbau, Neubau) des Sorbischen Wissensforums am Lauenareal in Bautzen
Für das "Sorbische Wissensforum am Lauenareal" in Bautzen sollen mit Fördermitteln aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen Bestandgebäude saniert und umgebaut sowie durch Neubauten ergänzt werden. Neben den Räumlichkeiten für das Sorbische Institut samt Sorbischem Kulturarchiv und Sorbischer Zentralbibliothek und das Sorbische Museum samt Dauer- und Sonderausstellungsflächen sowie Trachtendepot soll die Unterbringung eines Konferenzsaales und weiterer öffentlicher sorbischer Angebote insbesondere für Kinder und Jugendliche erfolgen.
Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die als erforderlichen Bedarf 8.400 m² BGF und Kosten von ca. 45 Mio. € (I/22) benennt. Den Teilnehmern muss die Einhaltung der Kostenobergrenze als unbedingtes Projektziel bewusst sein. Sie verpflichten sich, im Laufe der Projektdurchführung geeignete Maßnahmen im Projekt umzusetzen, damit dieses Projektziel eingehalten werden kann..
Zeitplan: Architektenwettbewerb und Planung bis LP 3 bis IV/2023 1. BA: Baubeginn 2024, Baufertigstellung 12/2026 2. BA: Baubeginn 2027, Baufertigstellung 06/2029 Bauherr und Fördermittelempfänger ist die Stiftung für das sorbische Volk. Diese verfügt über keine Bauverwaltung und benötigt deshalb für die Projektleitung und die Projektsteuerung die hier ausgeschriebene fachliche Unterstützung.
Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung (Sanierung, Bestandsausbau, Neubau) des Sorbischen Wissensforums am Lauenareal in Bautzen
Bautzen
Leistungen der Projektleitung in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ Nr. 9 vom März 2020.
Der Auftraggeber wird im Sinne der notwendigen gegenseitigen Kontrolle der künftigen Auftragnehmer im Los 1 Projektleitung und im Los 2 Projektsteuerung die beiden Lose getrennt vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis zur Leitung und Steuerung des Planungsprozesses bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Einreichen des Förderantrages.
Sofern sich Verzögerungen in der Mittelbereitstellung oder in der baulichen Realisierung ergeben, kann der Auftrag verlängert werden.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. Ebenso müssen die geforderten Mindestbedingungen eingehalten sein, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren Bewerber dürfen sich nur auf ein Los bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 3 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max. 57 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit mindestens 3 Bewerbern verhandeln. Besteht Punktgleichheit, wird die Bewerberzahl auf bis zu 5 erhöht. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Leitung und Steuerung des gesamten Planungs- und Bauprozesses bis zur Erstellung und Abgabe des Mittelverwendungsnachweises.
Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leitung und Steuerung des Planungsprozesses bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Einreichen des Förderantrages.
Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen der Projektleitung sollen im Januar 2023 beginnen und werden voraussichtlich bis Dezember 2029 benötigt.
Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung (Sanierung, Bestandsausbau, Neubau) des Sorbischen Wissensforums am Lauenareal in Bautzen
Bautzen
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ Nr. 9 vom März 2020.
Der Auftraggeber wird im Sinne der notwendigen gegenseitigen Kontrolle der künftigen Auftragnehmer im Los 1 Projektleitung und im Los 2 Projektsteuerung die beiden Lose getrennt vergeben, jeder Bewerber kann sich daher nur für eines der beiden Lose bewerben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis zur Projektsteuerung des Planungsprozesses bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Einreichen des Förderantrages.
Sofern sich Verzögerungen in der Mittelbereitstellung oder in der baulichen Realisierung ergeben, kann der Auftrag verlängert werden.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren. Ebenso müssen die geforderten Mindestbedingungen eingehalten sein, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Bewerber dürfen sich nur auf ein Los bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 3 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max. 57 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit mindestens 3 Bewerbern verhandeln. Besteht Punktgleichheit, wird die Bewerberzahl auf bis zu 5 erhöht. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Leitung und Steuerung des gesamten Planungs- und Bauprozesses bis zur Erstellung und Abgabe des Mittelverwendungsnachweises.
Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Projektsteuerung des Planungsprozesses bis einschließlich Entwurfsplanung LP 3 und Einreichen des Förderantrages.
Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggfs. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen der Projektsteuerung sollen im April 2023 beginnen und werden voraussichtlich bis Dezember 2029 benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals:
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses.
Für Los 1 Projektleitung müssen der/die Projektleiter(in) - Hauptleistungserbringer vor Ort und ständiger Ansprechpartner für den Auftraggeber - sowie der/die Stellvertreter(in) über einen Studienabschluss mit Diplom oder Master als Architekt, Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur Bau, Volks- oder Betriebswirt oder einer vergleichbaren Studienrichtung mit Managementkompetenz sowie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis ( in einer mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Tätigkeit nach Studienabschluss verfügen.
Für Los 2 Projektsteuerung müssen der/die Projektleiter(in) – Hauptleistungserbringer vor Ort und ständiger Ansprechpartner für den Auftraggeber - sowie der/die Stellvertreter(in) über einen Studienabschluss mit Diplom oder Master als Architekt, Bauingenieur oder Wirtschaftsingenieur Bau sowie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in vergleichbarer Position nach Studienabschluss verfügen.
Als Stichtag für die Berufserfahrung gilt der 01.11.2022, d.h. Studienabschluss vor dem 01.11.2017. Bei einem zweistufigen Studiengang z.B. mit Bachelor- und Masterabschluss zählt das Datum des höherqualifizierenden Abschlusses.
Notwendige Angaben für Projektleiter und Stellvertreter in beiden Losen:
- Name
- Berufsstand und akad. Grad, Fachrichtung des Studiums
- Datum Studienabschluss
- Tätigkeitsnachweis nach Studienabschluss – Benennung der Referenzprojekte mit Investitionssumme und Tätigkeit beim jeweiligen Bauvorhaben
Weiterhin muss in beiden Losen der/die Projekteiter(in) in dieser Funktion entweder im Referenzprojekt 1 für die Büroqualifikation, das die Mindestanforderungen gemäß III.1.3 erfüllt oder in einem anderen Referenzprojekt tätig gewesen sein, das diese Mindestanforderungen erfüllt. Für die Erstellung eines Verwendungsnachweises über Fördermittel muss der/die Projektleiter(in) keine persönlichen Erfahrungen nachweisen.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Berufshaftpflichtversicherung:
Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen-, und 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Besteht aktuell eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall erklärt werden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und bei geringerer Deckung die Bereitschaft zur Erhöhung erklären. Eine Kopie des Versicherungsscheins der aktuell bestehenden Versicherung muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021;
Umsatz in den letzten beiden Jahren jeweils >= 0,5 Mio. € netto.
Es können insgesamt bis zu drei Hochbau-Referenzprojekte für die Punktewertung benannt werden. Diese müssen nach dem 01.01.2013 in Betrieb genommen worden sein oder noch in Betrieb genommen werden. Hinweis: Für das Referenzprojekt, das den Mindeststandard erfüllt, gelten höhere Anforderungen – siehe unten. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag sowie Checkliste zur Bewertung, abzurufen über die Vergabeplattform.
Nachweis eines Referenzprojektes des bewerbenden Büros, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
• Hochbauprojekt mit mindestens 3.000 m² BGF.
• Inbetriebnahme nach dem 01.01.2017 bis spätestens 31.08.2022;
• Investitionskosten >= 10 Mio. € brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276);
• Die im jeweiligen Los ausgeschriebenen Leistungen der Projektleitung bzw. Projektsteuerung müssen erbracht worden sein, aber nicht zwingend mit dem vorgesehenen Projektleiter. Für diesen kann auch ein anderes Referenzprojekt, das diese Mindestbedingung erfüllt, benannt werden;
• Die Bauleistungen müssen nach den Vergabevorschriften für den öffentlichen Auftraggeber gewerkeweise ausgeschrieben worden sein;
• Das bewerbende Büro muss den Verwendungsnachweis erstellt bzw. verantwortet haben. Hierzu ist eine Eigenerklärung beizufügen, wann der Verwendungsnachweis eingereicht und – falls bereits erfolgt – ob die Prüfung durch die Förderbehörde zu Rückforderungen von Fördermitteln führte, wenn ja, in welcher Höhe. Bei einer Rückforderung >= 5 % der Fördersumme ist die Eignung des Bieters nicht gegeben.
Ersatzweise kann für die Erstellung des Verwendungsnachweises auch ein anderes Hochbau-Projekt benannt werden: Dabei muss das Investitionsvolumen mindestens 10 Mio. € brutto KG 200-700 betragen haben, die Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2013 erfolgt sein.
• Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich.
siehe III.1.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen.
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [gelöscht] 45 [gelöscht] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt Projektleitung Projektsteuerung Freitag, 14. Oktober 2022 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Montag, 14. November 2022 Auswertung Stufe 1 Montag, 21. November 2022 Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Projektleitung Montag, 21. November 2022 Erstangebot einreichen Projektleitung Montag, 12. Dezember 2022 Vergabeverhandlung Projektleitung Donnerstag, 15. Dezember 2022 finales Angebot einreichen Projektleitung Mittwoch, 21. Dezember 2022 Information über beabsichtigte Vergabe Projektleitung am Donnerstag, 22. Dezember 2022 frühestmögliche Beauftragung Projektleitung Montag, 2. Januar 2023 Erstangebote Projektsteuerung einreichen Montag, 30. Januar 2023 Vergabeverhandlung Projektsteuerung Donnerstag, 2. Februar 2023 finales Angebot einreichen Projektsteuerung Mittwoch, 8. Februar 2023 Information über beabsichtigte Vergabe Projektsteuerung Donnerstag, 9. Februar 2023 frühestmögliche Beauftragung Projektsteuerung Montag, 20. Februar 2023 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.