Prüfleistungen durch ZÜS an sicherheitstechnischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2022-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfleistungen durch ZÜS an sicherheitstechnischen Anlagen
Prüfungen zur Erstinbetriebnahme u. gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitstechnik (Brandmelde- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, FDE, Rauch- u. Wärmeabzugs- inkl. Spüllüftungsanlagen, Netzersatzanlagen, CO-Warnanlagen, RLT-Anlagen mit Brandschutzklappen)
Stadtgebiet von Leipzig
Die zu prüfenden sicherheitstechnischen Anlagen des Bestandes der Auftraggeberin liegen im Stadtgebiet von Leipzig. Innerhalb der Vertragslaufzeit können sowohl Anlagen hinzukommen als auch entfallen.
Der Vertrag soll mit einer Festlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden. Er verlängert sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit bzw. der verlängerten Vertragslaufzeiten gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.12.2027 hinaus ist ausgeschlossen.
Die sicherheitstechnischen Anlagen gliedern sich auf 8 unterschiedliche Gebäudetypen wie folgt auf:
44 Brandmeldeanlagen, 109 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, 78 Feuerwehrdurchsageeinheiten, 116 Sicherheirtsstromversorgungsanlagen (Netzersatzanlagen), 3 CO-Warnanlagen, 29 RLT-Anlagen mit Brandschutzklappen
siehe unter Ziffer II.2.4)
Es handelt sich um eine elektronisch geführte Ausschreibung. Die Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen, sämtliche Kommunikation ist ebenfalls über diese Plattform zu führen. Die Bieter haben sich eigenverantwortlich über Veröffentlichungen der Auftraggeberin im/zum Verfahren auf der Plattform zu informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
1. Nachweis der Akkreditierung als zugelassene Überwachungsstelle für sicherheitstechnische Anlagen durch die Zentrallstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
2. Nachweis einer aktuell gültigen Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist
3. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Formular vorhanden).
4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht gefordert.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
5. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
6. Wenn für geforderte Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
7. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
8. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Scans zu verlangen.
9. Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen und die Vorbehalte der Auftraggeberin/Vergabestelle gelten auch für die Ziffern III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
10 . Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formular vorhanden)
11. Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssummen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. (Formular vorhanden)
12. Eigenerklärung zu Anzahl und Qualifikation der in der ZÜS tätigen Beschäftigten, dabei stellt die Anzahl von mindestens 5 Sachverständigen für die zu prüfenden Anlagen eine Mindestanforderung dar.
13. Darstellung des Bieters, wie er die notwendige Verfügbarkeit seiner Prüfer zur zügigen und kontinuierlichen Leistungserbringung vor Ort sichern wird.
zu 11. Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 10 Mio. EUR, Sachschäden 10 Mio. EUR. Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sowie die Abgabe des Angebotes sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare der Auftraggeberin zu verwenden und ausgefüllt und, wo nötig unterzeichnet bzw. mit dem Namen des Erklärenden versehen, einzureichen. Notwendige Anlagen sind beizufügen. Mit dem Angebot sind zwingend einzureichen:
15. Eigenerklärung des Bieters,
- dass er in der Lage ist, elektronische Prüfbücher für die zu prüfenden Anlagen zu führen,
- dass der Auftraggeberin die Prüfberichte über ein Online-Portal des Bieters (digitales Prüfbuch) zugänglich sind und
- dass der zu fertigende Prüfbericht der Auftraggeberin innerhalb von maximal 2 Tagen zur Einsicht vorliegt. (ohne Formular)
16. Eigenerklärung über mindestens 2 bestehende Referenzaufträge seit 2019 über vergleichbare Prüfungsleistungen wie ausgeschrieben; Dabei sind die Auftraggeber, dortige Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen und -inhalt anzugeben..
17. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl gelangen, haben der Auftraggeberin die Sachverständigen zu benennen, die die Prüfleistungen erbringen werden., und deren Qualifikation nachzuweisen. Nachzuweisen ist wie folgt:
- Bei den Prüfsachverständigen muss es sich um anerkannte Personen im jeweiligen Fachbereich gemäß §§ 34, 35 der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung vom 02.09.2004 handeln. Deshalb sind die Anerkennungsurkunden des jeweiligen Fachbereiches für die einzusetzenden Prüfsachverständigen vorzulegen.
- Vorlage von Belegen dafür, dass die einzusetzenden Prüfsachversrtändigen in der Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sind.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nachdem, ob der abgeschlossene Vertrag zum Ende der Festlaufzeit 31.12.2025 endet oder für zwei weitere Jahre verlängert wird, werden weitere Bekanntmachungen ca. in der 2. Jahreshälfte 2025 oder 2027 erfolgen.
1) Bitte informieren Sie sich auch über die beigefügten "Wichtigen Hinweise zur Angebotserarbeitung und Verfahrensführung".
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Auftragsabwicklung erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache.
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeiner Firmendarstellungen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4) Es wird Ihnen neben den benannten Formularen noch eines zur Angabe von Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Die Ausfüllung ist nicht zwingend, wäre für den Auftraggeber jedoch hilfreich.
5) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
6) Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, ist den Vergabeunterlagen kein Angebotsformblatt beigefügt. Das Angebotsschreiben wird im AI-Bietercockpit generiert, ebenso wie ein zusammenfassendes Leistungsverzeichnis.
7) Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
8) Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform mit dem Betreff "ZÜS-Prüfung Sicherheitstechnik " zu stellen und werden ebenfalls über die Plattform zur Beantwortung veröffentlicht.
Für Fragen, die nach dem 08.11.2022 eingehen, können wir eine rechtzeitige Beantwortung unter Umständen nicht mehr gewährleisten.
9) Die Bieter haben sich über alle eingestellten Fragen/Antworten/Hinweise eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.