Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 11 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 11

Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

09526 Olbernhau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/02/2016
Ende: 31/12/2028
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 080-142680

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 45-112948/10
Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
23/02/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 499 868.06 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

09526 Olbernhau

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzliche Besondere Leistungen planerische Prüfung des Einbaus einer Baustraße VGE 1.2.1, als vorgezogene Maßnahme vor Eintritt der Fischschonzeit, auf Grund eines laufenden Verfahrens vor der Vergabekammer des Freistaates Sachsen.

Des Weiteren erfolgte eine Honorarfortschreibung für die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung in der VGE 1.2.1.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/02/2016
Ende: 31/12/2028
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 68 191.04 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Bei den zusätzlich zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um besondere Leistungen die zu den beauftragten Grundleistungen nach § 43 HOAI 2013 hinzutreten. Sie werden zum nach gewiesenen Aufwand beauftragt.

Auf Grund einer geänderten Bauzeit in der VGE 1.2.1. muss das vereinbarte Honorar für die Örtliche Bauüberwachung fortgeschrieben werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die nachträglich beauftragten Besonderen Leistungen sind erforderlich für die Erfüllung des Werkvertrages, hier für die Planung und Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahme des Projektes. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Leistungen waren nicht ursprünglicher Leistungsbestandteile des Hauptvertrages und lassen sich nicht herausgelöst an einen anderen AN übertragen. Der AN verfügt über sehr hohe Projektkenntnisse. Eine Einarbeitung / Koordinierung eines neuen AN würde zu erheblicheren Mehrkosten hinsichtlich Koordinierung- und Abwicklungsaufwandes führen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten für die zusätzlichen Leistungen stehen.Auch bezüglich Haftung und Gewährleistung des AN für seine Planung, ist eine Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen anderen AN nicht rechtens. Die Nachtragsleistungen werden zugeordnet § 132 GWB Abs.2 Nr. 2a und b.Die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung sind vertraglich gebundene Leistungen im Hauptvertrag.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 787 736.41 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 855 927.50 EUR

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