Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 01
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
09526 Olbernhau
Beweissicherung, Erschütterungsmessungen, Rissmonitoring - VGE 1,2,1 und 1.2.5
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke Abschnitt 2 (Los 2), VGE 1.2.1 und VGE 1.2.5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss der
Baumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden,
Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereich
sowie der angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern.
Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in der
Gebäudesubstanz festgestellt werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.
Es müssen Erschütterungsmessungen in Gebäuden durchgeführt werden, wo im Zuge der Baumaßnahmen mit
Erschütterungen zu rechnen ist.
Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.019.
Bestandteil des Loses 2 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-2-1 und 1-2-5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Mülsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland
im Zuge der Leistungserbringung stellte sich heraus, dass das Gebäude Grünthaler Straße 33 diverse Risse mit zum Teil erheblichen Öffnungsweiten und Versatzbeträgen aufweist. Weiterhin ist die Gründungssituation des/der Gebäudeunbekannt. Vor diesen Hintergrund wurden durch den Tragwerksplaner für die Bauphase Erschütterungsmessung als Dauermessung empfohlen, da im unmittelbaren Baubereich erschütterungsintensive Arbeiten durchgeführt werden. Zur Vermeidung von Gebäudeschäden, hervor gerufen durch die Tiefbauarbeiten an der Hochwasserschutzmauer vor dem Gebäude, wurde zur Abwehr von Schadensersatzforderungen gegenüber dem AG, die Durchführung von Dauermessungen bestätigt. Vorerst wurden 10 Tage für die Dauermessung beauftragt, Auf- und Abbau des Messsystems, Begleitung der Messung, Vorbereitung und Auswertung der Messungen.
Die nachträglich beauftragten zusätzlichen Dauermessungen sind erforderlich für die Erfüllung des Werkvertrages, hier für die Beweissicherung und Erschütterungsmessungen an Gebäuden. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Leistungen waren nicht ursprünglicher Leistungsbestandteile des Hauptvertrages und lassen sich nicht herausgelöst an einen anderen AN übertragen. Der AN verfügt über sehr hohe Projektkenntnisse und betreut die erforderlichen Beweissicherungsmaßnahmen und die Erschütterungsmessungen komplett. Eine Einarbeitung / Koordinierung eines neuen AN würde zu erheblicheren Mehrkosten hinsichtlich Koordinierung- und Abwicklungsaufwandes führen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten für die zusätzlichen Leistungen stehen.Besonders bezüglich Haftung und Gewährleistung des AN für seine Leistungen, ist eine Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen anderen AN nicht rechtens. Die Nachtragsleistungen werden zugeordnet § 132 GWB Abs.2 , 2a und b.