Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 01

Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

09526 Olbernhau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Beweissicherung, Erschütterungsmessungen, Rissmonitoring - VGE 1,2,1 und 1.2.5

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/06/2019
Ende: 30/06/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 177-431637

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 45-00134511
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke Abschnitt 2 (Los 2), VGE 1.2.1 und VGE 1.2.5

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
30/09/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 56 978.75 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

09526 Olbernhau

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss der

Baumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden,

Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereich

sowie der angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern.

Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in der

Gebäudesubstanz festgestellt werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.

Es müssen Erschütterungsmessungen in Gebäuden durchgeführt werden, wo im Zuge der Baumaßnahmen mit

Erschütterungen zu rechnen ist.

Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.019.

Bestandteil des Loses 2 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-2-1 und 1-2-5

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/06/2019
Ende: 30/06/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 56 978.75 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Mülsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

im Zuge der Leistungserbringung stellte sich heraus, dass das Gebäude Grünthaler Straße 33 diverse Risse mit zum Teil erheblichen Öffnungsweiten und Versatzbeträgen aufweist. Weiterhin ist die Gründungssituation des/der Gebäudeunbekannt. Vor diesen Hintergrund wurden durch den Tragwerksplaner für die Bauphase Erschütterungsmessung als Dauermessung empfohlen, da im unmittelbaren Baubereich erschütterungsintensive Arbeiten durchgeführt werden. Zur Vermeidung von Gebäudeschäden, hervor gerufen durch die Tiefbauarbeiten an der Hochwasserschutzmauer vor dem Gebäude, wurde zur Abwehr von Schadensersatzforderungen gegenüber dem AG, die Durchführung von Dauermessungen bestätigt. Vorerst wurden 10 Tage für die Dauermessung beauftragt, Auf- und Abbau des Messsystems, Begleitung der Messung, Vorbereitung und Auswertung der Messungen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die nachträglich beauftragten zusätzlichen Dauermessungen sind erforderlich für die Erfüllung des Werkvertrages, hier für die Beweissicherung und Erschütterungsmessungen an Gebäuden. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Leistungen waren nicht ursprünglicher Leistungsbestandteile des Hauptvertrages und lassen sich nicht herausgelöst an einen anderen AN übertragen. Der AN verfügt über sehr hohe Projektkenntnisse und betreut die erforderlichen Beweissicherungsmaßnahmen und die Erschütterungsmessungen komplett. Eine Einarbeitung / Koordinierung eines neuen AN würde zu erheblicheren Mehrkosten hinsichtlich Koordinierung- und Abwicklungsaufwandes führen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten für die zusätzlichen Leistungen stehen.Besonders bezüglich Haftung und Gewährleistung des AN für seine Leistungen, ist eine Erbringung der zusätzlichen Leistungen durch einen anderen AN nicht rechtens. Die Nachtragsleistungen werden zugeordnet § 132 GWB Abs.2 , 2a und b.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 56 978.75 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 60 464.86 EUR

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