Betreibung für das Wohnprojekt Zur Wetterwarte 34 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1042-00068
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibung für das Wohnprojekt Zur Wetterwarte 34
Betreibung für das Wohnprojekt "Zur Wetterwarte 34" in 01109 Dresden mit einer
Kapazität von 50 Plätzen für die Unterbringung von besonderen Bedarfsgruppen, insbesondere:
- Erwachsene mit Hilfebedarf zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII, darunter auch alkoholabhängige Personen ohne aktuelle Abstinenzfähigkeit,
- Personen mit dem Verdacht, chronisch mehrfachgeschädigt abhängigkeitskrank oder anderweitig leistungsberechtigt auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach den SGB IX zu sein und
- wohnungslose Rollstuhlnutzende.
Übergangswohnheim Zur Wetterwarte 34 in 01109 Dresden
Das Übergangswohnheim verfügt über eine Kapazität von 50 Plätzen.
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit vom 01.02.2023 bis 31.01.2027.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Festvertragslaufzeit automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31. Januar 2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-aktuelle Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung
-Erklärung zu Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
-Angaben zu mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber/Empfänger, Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Auftragswert
-Angabe zu Arbeitskräften: Eigenerklärung zur Personalbesetzung/ Heimleiter und eingesetzte Vertretung: Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung, Qualifikation / Personal Angebot für CMA-Verdachtsfälle: Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung, Qualifikation/ Anzahl der für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen/ durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
-Angabe zu Unterauftragnehmer
-Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB
-Eigenerklärung bzgl. Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2) bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]