Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ausstattung der Rechenzentren und der Netzinfrastruktur für die gesamte Hardware von Fortinet für den IT-Verbund Stormarn
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ausstattung der Rechenzentren und der Netzinfrastruktur für die gesamte Hardware von Fortinet für den IT-Verbund Stormarn
Der IT-Verbund Stormarn ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Reinfeld bei Holstein. Die Aufgaben des ITV sind unter anderem der Betrieb der Rechenzentren für sieben Trägerinnen und Träger im öffentlichen Bereich. Für die Ausstattung der Rechenzentren und der Netzinfrastruktur wird eine Rahmenvereinbarung für die gesamte Hardware von Fortinet ausgeschrieben. Hierzu zählen auch Ersatzteile, Firmware, Softwarelizenzen und Wartungsverträge.
23858 Reinfeld.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Ausstattung der Rechenzentren und der Netzinfrastruktur für die gesamte Hardware von Fortinet. Hierzu zählen auch Ersatzteile, Firmware, Softwarelizenzen und Wartungsverträge, bis zum maximalen Abruf im Wert von 5,5 Millionen € netto.
Da der ITV auch kritische Systeme betreibt, muss eine Verfügbarkeit von mindestens 5x8 mit Verfügbarkeit innerhalb von 4 Stunden vor Ort gewährleistet sein.
Es muss ein deutschsprachiger Support gegeben sein.
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Nach Auftragsvergabe werden die entsprechenden EVB-IT Verträge abgeschlossen. EVB-IT Kauf, Überlassung A und B, Dienstvertrag, sowie Servicevertrag. Sollte es nach Prüfung notwendig sein, wird ein UAVV mit dem IT-Verbund Stormarn abgeschlossen. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung Firma und Person wird ebenfalls nach Auftragsvergabe unterzeichnet.
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Für diese Rahmenvereinbarung gilt der o.a. Höchstwert von 5,5 Millionen € netto, für die zu liefernden Waren, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Bei Erreichen des Höchstwertes, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung, auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
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Innovationsklausel:
Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine technische Anpassung der angebotenen Produkte verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Technologien auf dem Markt verfügbar sind.
Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Produkte aus unvorhersehbaren Gründen zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können.
Der Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht festzulegen, welche der angebotenen Ersatzartikel geliefert werden. Die Ersatzartikel müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des angebotenen Vorgängerproduktes entsprechen.
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Der Preis ist 6 Monate gültig.
Eine Änderung muss mindestens 3 Monate vorher mit einer aktualisierten Herstellerliste mit max. 5% Erhöhung vorgelegt werden. Kommt es aus unerwarteten Gründen zu einer Preiserhöhung über 5%, benötigt der Auftragnehmer hier eine Freigabe der Vergabestelle des ITVs. Des Weiteren ist die Preisanpassung in beide Richtung möglich, d.h. bei günstigeren Preisen erfolgt auch eine Preissenkung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Lieferung Hardware von Fortinet), jeweils bezogen auf die letzten vier Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020, 2021).
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
zu 3: Mindestanforderung ist ein Umsatz von 16 Millionen Euro über eine Zeitraum von 4 Jahren.
5. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Lieferung Hardware und Wartung) hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
6. Eigenerklärung, das eine Verfügbarkeit von mindestens 5x8 innerhalb von 4 Stunden vor Ort angeboten wird (Ausschlusskriterium)
7. Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeitenden (Partnerstatus: „Global“ oder Nachweis Know-How auf „Integrator“- Level)(Ausschlusskriterium).
zu 7: Partnerstatus Global“ oder Nachweis Know-How auf „Integrator“- Level.
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits
bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen
Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Die in der Ausschreibung angestrebte Hardware wird schnellst möglichst für die Projekte im ITV benötigt und dient damit dem Schließen von ULD-Findings. Hierzu gehört der Umzug des Rechenzentrums. Durch die Rahmenvereinbarung ergibt sich die Möglichkeit einer beschleunigten Beschaffung von Hardware.
Kiel.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-KD-22-1624000-4122.3) bis spätestens 20. Oktober 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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8. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
9. Ausgefülltes Preisblatt sowie ausgefüllte unter Beachtung der Ausschlusskriterien (Formblatt).
10. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
11. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
12. Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH (Formblatt).
13. Darstellung der Auftragsdurchführung. Dies soll aufzeigen, wie eine reibungslose Umsetzung des Rahmenvertrages geregelt ist. Die Ausführungen sollen insbesondere Aussagen zur Lieferverfügbarkeit/Nachlieferungen/Bevorratung enthalten.
14. Einreichung eines Kommunikations- und Servicekonzept (Kommunikationswege, Support, Erreichbarkeit, Reparatur, Shop). Darstellung, wie eine mögliche künftige kommunikative Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber geplant ist. Die Ausführungen sollen insbesondere aufzeigen, wie die Kommunikationswege beim Bieter aussehen und wie sie in Richtung Auftraggeber geregelt sind. Die konkreten Ansprechpartner werden benannt. Ferner soll eine Darstellung erfolgen, wie eine schnelle und kompetente Hilfestellung bei Reklamationen gewährleistet werden kann.
15. Eigenerklärung (Formblatt) 5. EU-Sanktionspaket zu laufenden Vergabeverfahren.
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Bewertungsmatrix:
Eine detaillierte Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]