Beschaffung neuer Messtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-126-1213
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung neuer Messtechnik
Kauf von drei mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen (+ Zubehör/Software) sowie eines Messanhänger
24837 Schleswig
Der Kreis Schleswig-Flensburg benötigt zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen nach der Außerbetriebnahme der bisherigen Geräte eine komplett neue Mess- und Auswertetechnik. Aufgrund der bisher gesammelten praktischen Erfahrungen hat sich der Einsatz sog. Lasermessgeräte bewährt, so dass diese Technik beschafft werden soll. Dabei geht es um insgesamt drei mobil einsatzfähige Geschwindigkeitsmessanlagen, wovon zwei Anlagen sowohl abgesetzt auf einem Stativ als auch aus dem Fahrzeug heraus die Fahrbahnen überwachen sollen. Die dritte Geschwindigkeitsmessanlage soll vorwiegend in einem ebenfalls zeitgleich zu beschaffenden sog. Messanhänger und somit semistationär eingesetzt werden. Sofern ein Messanhänger gleichzeitig zwei Fahrtrichtungen überwachen kann, ist der Kauf einer weiteren (vierten) Geschwindigkeitsmessanlage vorgesehen.
Die beiden für den mobilen Einsatz vorgesehenen Geschwindigkeitsmessanlagen sind mit Zubehör (u. a. Stative, Einsatznotebooks, Blitzeinheiten) und jeweils einer abgesetzten Kamera, die Fotos von Fahrer/-innen und Fahrzeugen (einschl. Kennzeichen) der Gegenfahrrichtung fertigt, zu liefern.
Auch der Messanhänger muss über die für den Messbetrieb notwendige Ausstattung (u. a. Einsatznotebook, Datenfernabfrage) verfügen. Der Anhänger muss in der Tiefgarage des Kreishauses (max. Durchfahrtshöhe 2,00 m) für Lade- und Einrichtungsarbeiten abgestellt werden können. Ein Tausch der Akku-Einheiten muss aber auch variabel an den Messorten durch geladene Ersatzeinheiten möglich sein.
Die Auswertung der Messergebnisse und die Überführung in das Fachverfahren owi21 wird der Kreis Schleswig-Flensburg durch eigenes Personal leisten. Deshalb ist die Beschaffung einer zu den Geschwindigkeitsmessanlagen passenden Auswertesoftware notwendig.
Für den Kreis Schleswig-Flensburg ist es aus Synergiegründen und zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand von besonderer Bedeutung, dass sowohl die mobile als auch semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung durch die Technik und das System nur eines Anbieters erfolgt. Aus diesem Grund erfolgt die Ausschreibung als Gesamtpaket und nicht in separaten Losen.
Einzelheiten und konkrete Details zur Art, Güte und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind der Beschreibung zur Ausschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung neuer Messtechnik
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de