Beschaffung neuer Messtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-126-1213

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung neuer Messtechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-126-1213
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kauf von drei mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen (+ Zubehör/Software) sowie eines Messanhänger

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 421 625.33 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Hauptort der Ausführung:

24837 Schleswig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kreis Schleswig-Flensburg benötigt zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen nach der Außerbetriebnahme der bisherigen Geräte eine komplett neue Mess- und Auswertetechnik. Aufgrund der bisher gesammelten praktischen Erfahrungen hat sich der Einsatz sog. Lasermessgeräte bewährt, so dass diese Technik beschafft werden soll. Dabei geht es um insgesamt drei mobil einsatzfähige Geschwindigkeitsmessanlagen, wovon zwei Anlagen sowohl abgesetzt auf einem Stativ als auch aus dem Fahrzeug heraus die Fahrbahnen überwachen sollen. Die dritte Geschwindigkeitsmessanlage soll vorwiegend in einem ebenfalls zeitgleich zu beschaffenden sog. Messanhänger und somit semistationär eingesetzt werden. Sofern ein Messanhänger gleichzeitig zwei Fahrtrichtungen überwachen kann, ist der Kauf einer weiteren (vierten) Geschwindigkeitsmessanlage vorgesehen.

Die beiden für den mobilen Einsatz vorgesehenen Geschwindigkeitsmessanlagen sind mit Zubehör (u. a. Stative, Einsatznotebooks, Blitzeinheiten) und jeweils einer abgesetzten Kamera, die Fotos von Fahrer/-innen und Fahrzeugen (einschl. Kennzeichen) der Gegenfahrrichtung fertigt, zu liefern.

Auch der Messanhänger muss über die für den Messbetrieb notwendige Ausstattung (u. a. Einsatznotebook, Datenfernabfrage) verfügen. Der Anhänger muss in der Tiefgarage des Kreishauses (max. Durchfahrtshöhe 2,00 m) für Lade- und Einrichtungsarbeiten abgestellt werden können. Ein Tausch der Akku-Einheiten muss aber auch variabel an den Messorten durch geladene Ersatzeinheiten möglich sein.

Die Auswertung der Messergebnisse und die Überführung in das Fachverfahren owi21 wird der Kreis Schleswig-Flensburg durch eigenes Personal leisten. Deshalb ist die Beschaffung einer zu den Geschwindigkeitsmessanlagen passenden Auswertesoftware notwendig.

Für den Kreis Schleswig-Flensburg ist es aus Synergiegründen und zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand von besonderer Bedeutung, dass sowohl die mobile als auch semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung durch die Technik und das System nur eines Anbieters erfolgt. Aus diesem Grund erfolgt die Ausschreibung als Gesamtpaket und nicht in separaten Losen.

Einzelheiten und konkrete Details zur Art, Güte und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind der Beschreibung zur Ausschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-412099
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-44-2301
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung neuer Messtechnik

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 421 625.33 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines

Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate

nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist

zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2022

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