Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0450/4/5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smi.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Postdienstleistungen
Briefe
01097 Dresden
Postdienstleistungen (siehe Vergabeunterlagen)
Pakete
01097 Dresden
Postdienstleistungen (siehe Vergabeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Entsprechendes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates/EWR-Staates, in dem der Bewerber ansässig ist; Angabe des Firmensitzes sowie ggf. der für die Auftragsdurchführung zuständigen Niederlassung
Erklärung über den Gesamtumsatz (bei geringen Umsätzen ggf. Patronatserklärung der Muttergesellschaft) und Umsatz im maßgeblichen Bereich bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet worden ist; das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet; das Unternehmen seine Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat
Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) und Angaben zum Ansprechpartner und zur Telefonnummer des Auftraggebers enthalten
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (in Kopie ausreichend)
Darstellung und Nachweis der Erfahrung im geforderten Leistungsbereich; der Infrastruktur, die eingesetzt werden soll; beabsichtigte Subunternehmer sowie jeweils vorgesehene Auftragsteile
Angaben zur Berufserfahrung und fachlicher Qualifikation des Schlüsselpersonals
Lizenz der Bundesnetzagentur zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung nach § 5 PostG. Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot Kopien der erteilten Postlizenzen von allen beteiligten Bietergemeinschaftsmitgliedern einzureichen.
Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren kein Lizenzentziehungsverfahren gegen den Bieter eingeleitet wurde
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363