Straßenreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung
Der Stadtbetrieb überträgt dem Unternehmer die Verpflichtung zur Durchführung der Straßenreinigung auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Reinbek gemäß § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein.
21465 Reinbek
Der Stadtbetrieb überträgt dem Unternehmer die Verpflichtung zur Durchführung der Straßenreinigung auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Reinbek gemäß § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein.
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Umfang der Reinigung
1. Der Unternehmer ist verpflichtet, nach Maßgabe des Straßenreinigungsplanes des Stadtbetriebes auf den im diesen Verzeichnis aufgeführten Straßen die Straßenreinigung durchzuführen. Die Reinigung umfasst
a) die wöchentliche Reinigung der Fahrbahnflächen einschl. der Entwässerungsrinnen, der Parkbuchten, Bushaltestellen und Busbuchten
b) die monatliche Reinigung der Fahrbahnflächen einschl. der Entwässerungsrinnen der im Reinigungsplan aufgeführten Verkehrsinseln.
Der Straßenreinigungsplan für die Straßenreinigung und der Reinigungsplan für die Verkehrsinseln sind Bestandteil dieser Vereinbarung und in der Anlage beigefügt.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, vom Stadtbetrieb aufgegebene neue Straßen bzw. neue Straßenteile gemäß Absatz 1 zu reinigen. Die Reinigungspflicht für diese Straßen bzw. Straßenteile beginnt aufgrund der Zeitbestimmung durch den Stadtbetrieb, frühestens jedoch eine Woche nach Zugang der Mitteilung; die Vergütung bestimmt sich nach § 10 Absatz 1 des Vertrages über die Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet von Reinbek (Der Vertrag liegt den Vergabeunterlagen bei). Die Reinigung der im Reinigungsplan aufgeführten Straßen erfolgt in den betreffenden Stadtteilen jeweils an jedem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, die Reinigung um die im Reinigungsplan aufgeführten Verkehrsinseln an jedem ersten Dienstag eines jeden Monats. Sollte eine Reinigung an den vier vorgenannten Tagen nicht möglich sein, so wird auf § 2 Absatz 4 des Vertrages über die Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet von Reinbek (Der Vertrag liegt den Vergabeunterlagen bei) hingewiesen.
3. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Straßenreinigung werktags - außer Samstag - in der Zeit vom 1. April bis 30. September eines jeden Jahres bis 19.00 Uhr und in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März eines jeden Jahres bis 17.00 Uhr durchzuführen. Hinsichtlich der Reinigungszeiten ist die Bestimmung des § 7 Absatz 1, Ziffer 1 der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 in der gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten.
4. Kann die Straßenreinigung aus besonderen Gründen nicht termingerecht durchgeführt werden, so ist der Stadtbetrieb unverzüglich hierüber und ggf. über den Ausweichtermin zu unterrichten.
5. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass grundsätzlich eine Straßenreinigung nur dann unterbleibt, wenn durch Schnee oder Glatteis eine Reinigung technisch unmöglich ist. In diesem Falle findet eine Verrechnung bzw. Kürzung der Vergütung gemäß § 10 des Vertrages über die Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet von Reinbek (Der Vertrag liegt den Vergabeunterlagen bei) nicht statt. Der Unternehmer ist jedoch verpflichtet, die hierdurch entstehende stärkere Verschmutzung der Straßen bei der nächsten Reinigung ohne zusätzliche Vergütung nach § 10 des Vertrages über die Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet von Reinbek mit zu beseitigen.
6. Fällt der Tag, an dem die Fahrbahnflächen der Straßen/Verkehrsinseln zu reinigen sind, auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist die Straßenreinigung/Reinigung der Verkehrsinseln am nächsten, spätestens am übernächsten Werktag nachzuholen.
7. Bei der Durchführung der Reinigung sind die Weisungen des Stadtbetriebes oder dessen Beauftragten zu befolgen.
8. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Straßenreinigung nach den anerkannten Regeln der Technik und aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein.
9. Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorschriften, die bei der Durchführung der Straßenreinigung zu beachten sind, insbesondere STVO und STVZO zu befolgen.
Wird nicht bis zum 31. August des Vorjahres schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die
Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019-
2021)
4. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren ( hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (mit mindestens 3 Kunden der letzten fünf Jahre (2017-2021)
5. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung)
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Einreichung der Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer bis spätestens 07. November 2022, 10:00 Uhr an die GMSH, z.H. Herr John Stange (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] zu richten. Alle Fragen und Antworten zur
Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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8. Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister keine Eintragungen vorliegen.
Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers
10. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
11. Nachweis der Berufsgenossenschaft
12. Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
13. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]