Vergabe der Entwicklung und Umsetzung eines Vermarktungskonzepts für den Sachsentarif
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Entwicklung und Umsetzung eines Vermarktungskonzepts für den Sachsentarif
Entwicklung und Umsetzung eines Vermarktungskonzepts - genauer: Konzeption, Ausarbeitung und Umsetzung medienwirksamer Kommunikationsmaßnahmen - zur Markteinführung des Sachsentarifs. Die Leistungen sollen in den Jahren 2023 und 2024 erbracht werden. Die zu gestaltenden Medien/Kampagnen/Maßnahmen sollen zur Einführung des Sachsentarifs im Dezember 2023 sowie in den 12 darauffolgenden Monaten zum Einsatz kommen.
Dresden
(1) Der Auftraggeber sucht eine Hauptagentur (Full-Service-Agentur), die die Konzeption, Ausarbeitung und Umsetzung medienwirksamer Kommunikationsmaßnahmen zur Markteinführung des Sachsentarifs übernimmt.
Entwicklung eines Markendesigns und eines Markennamens für den Sachsentarif. Diese soll sich an der bestehenden Marke Kompetenzcenter Sachsentarif orientiert werden; eine Weiterentwicklung ist möglich. Die Marke und die Grundsätze für deren Anwendung sollen in einem Corporate-Design-Handbuch zusammengefasst werden.
Entwicklung einer Gesamt-Kommunikationsstrategie für die Einführung des Sachsentarifs sowie eine Darstellung der Vermarktung im ersten Jahr nach der Markteinführung einschließlich der kreativen Umsetzung der Kampagnenidee anhand ausgewählter Medien.
Erstellung eines Zeit-, Kosten- und Maßnahmen-/Mediaplans für die Einführung des Sachsentarifs und dessen Vermarktung im ersten Jahr nach der Markteinführung (2) Die dafür benötigten Kommunikationsmittel, -instrumente und -maßnahmen sind unter Beachtung der unter aufgeführten, bereits bestehenden und kostenfrei zur Verfügung stehenden Medien zu entwickeln, abzustimmen, umzusetzen und zu kontrollieren, um eine effiziente Gesamtkommunikation für den Nahverkehr in Sachsen zu erreichen.
(3) Verlangt wird die Erarbeitung von Konzepten für integrierte, medienübergreifende Kommunikationsmaßnahmen nach den strategischen Vorgaben des Auftraggebers. Dabei ist nicht nur die Erstellung von Werbemotiven wichtig, sondern auch die Dokumentation der Herleitung: Welche Ziele werden verfolgt? Welche Zielgruppen werden angesprochen und mit welchen Medien werden die Zielgruppen am besten angesprochen? Damit einhergehend ist eine starke Zusammenarbeit zwischen Kreation und möglicher Medialeistungen gefordert, vor allem im Hinblick auf Umsetzbarkeit und Auswahl des richtigen Motivs für das jeweilige Medium.
(4) Verlangt wird zudem die Ausarbeitung von Grundmotiven einer Kampagne sowie ihrer Adaption und die Produktion von Werbemotiven und Werbemitteln. Das schließt mit ein: Lieferung von Reproduktionsvorlagen und von Druck- bzw. Grafikdaten für die Medien, Einholung von mehreren Angeboten und Kostenvoranschlägen zur Produktion von Werbemitteln oder für andere Dienstleistungen, z. B. bei Druckereien oder Fotografen, Kontrolle der durchgeführten Projekte, soweit möglich, und Koordination der Gestaltung auf allen Ebenen. Die gesamte Organisation und Abwicklung einschließlich der Herstellung und Distribution der Druckerzeugnisse eines freigegebenen Projekts liegt im Aufgabenbereich der Agentur. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Agentur über die dafür notwendige standardmäßige IT-Hardware und Software verfügt.
(5) Sofern die Agentur die Medialeistungen nicht selbst plant und einkauft, ist durch die Agentur eine entsprechende Mediaagentur mit guter Ortskenntnis in Sachsen zu beauftragen.
(6) Grundlage aller Maßnahmen sind die durch den Auftragnehmer zu entwickelnden Strategien und kreativen Grundausrichtungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB eine Eigenerklärung nach Formblatt Ausschlussgründe einzureichen.
Der Bieter hat die in Formblatt Art. 5k VO (EU) Nr. 833 2014 beigefügte Eigenerklärung auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. In der Eigenerklärung bestätigt der Bieter, dass die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Voraussetzungen für ein Zuschlagsverbot auf den Bieter nicht zutreffen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (siehe: https://www.subreport.de/E45941534)
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (siehe: https://www.subreport.de/E45941534)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland