RV Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: ES220818
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Rahmenvereinbarung zur Abholung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf den Recyclinghöfen im Kreis Ostholstein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf den drei Recyclinghöfen werden diverse gefährliche Abfälle aus Haushalten und Gewerbetrieben angenommen und gesammelt. Der AN stellt die Behälter (Sicherheitsbehälter ASP 800l, STB 1000l, Fässer und Absetzmulden) zum Einsammeln der gefährlichen Abfälle auf den Recyclinghöfen. Nach einer Meldung des AG erfolgt der Tausch der Behälter durch den AN innerhalb von sieben Werktagen. Die Behälter und Fahrzeuge des AN sowie die vorgesehenen Entsorgungswege bzw. Entsorgungsanlagen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.