Rahmenvereinbarung Transport von Fäkalschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: EW 220906
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Transport von Fäkalschlamm
Rahmenvereinbarung Transport von Fäkalschlamm
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 (ZVO): Aufnahme durch Vakuumpumpen und fachgerechter Transport von Fäkalschlamm zu den Entsorgungsanlagen des AG, wie in den Vertragsbedingungen beschrieben, inklusive der An- und Abfahrt zum Einsatz- und Entsorgungsort, sowie der Erstellung des Schlamm-Scheins. 7.000 m3 p.a.Die Arbeiten sollen bei Los 1 im Kreis Ostholstein in folgenden Gemeinden und Städten durchgeführt werden: In den Gemeinden: Ahrensbök, Altenkrempe, Bosau, Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Harmsdorf, Heringsdorf, Kasseedorf, Lensahn, Malente, Neukirchen, Ratekau, Scharbeutz, Schönwalde, Sierksdorf, Süsel, Timmendorfer Strand und Wangels sowie den Städten Fehmarn und Heiligenhafen.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 (Amt Großer Plöner See): Aufnahme durch Vakuumpumpen und fachgerechter Transport von Fäkalschlamm zu den Entsorgungsanlagen des AG, wie in den Vertragsbedingungen beschrieben, inklusive der An- und Abfahrt zum Einsatz- und Entsorgungsort, sowie der Erstellung des Schlamm-Scheins. 600 m3 p.a.bei Los 2 im Kreis Plön in den folgenden Gemeinden:In den Gemeinden: Dersau, Grebin, Kalübbe, Lebrade, Nehmten, Rantzau, Rathjensdorf und Wittmoldt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.