Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Sozialzentrum Kappeln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-1213
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Sozialzentrum Kappeln
Für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Sozialzentrum sollen zunächst die LPH 1-4 bearbeitet werden, neben Zuarbeiten verschiedener weiterer Fachingenieure.
Nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie, aus der als Ergebnis die Festlegung, ob als klassischer Massivbau oder in Fertigteilbauweise/Modulbauweise weiter geplant wird, hervorgehen soll sowie die Ermittlung der Kostenberechnung, folgt die Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
§ 35 Objektplanung
24376 Kappeln, Schlei
Angedacht ist ein 3 – geschossiges Verwaltungsgebäude, mit einem zum Teil offenen Keller-/ Tief- garagengeschoss inkl. Haustechnikflächen. Weitere benötigte Stellplätze, müssen auf dem Grundstück angelegt werden. Es werden nach heutigem Stand 56 Mitarbeiter dort untergebracht. Die Optimierung der Sicherheit und internen Organisation durch Einrichtung eines Infotresens mit Anmeldung und Zugangssteuerung kann umgesetzt werden.
§ 56 Technischer Ausbau
24376 Kappeln, Schlei
Angedacht ist ein 3 – geschossiges Verwaltungsgebäude, mit einem zum Teil offenen Keller-/ Tief- garagengeschoss inkl. Haustechnikflächen. Weitere benötigte Stellplätze, müssen auf dem Grundstück angelegt werden. Es werden nach heutigem Stand 56 Mitarbeiter dort untergebracht. Die Optimierung der Sicherheit und internen Organisation durch Einrichtung eines Infotresens mit Anmeldung und Zugangssteuerung kann umgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Sozialzentrum Kappeln - § 35 Objektplanung
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Sozialzentrum Kappeln - § 56 Technischer Ausbau
Ort: Eckernförde
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de