Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau Bürgerzentrum und Erweiterung Kita Sonnenhügel in Rothenburg O./L. Referenznummer der Bekanntmachung: 01BZK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg / Oberlausitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg-ol.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau Bürgerzentrum und Erweiterung Kita Sonnenhügel in Rothenburg O./L.
Die Stadt Rothenburg / Oberlausitz beabsichtigt den Neubau eines Bürgerzentrums (Maßnahme 1) in der Martin-Ulbrich-Straße 8-10 zzgl. Erweiterung der benachbarten Kita Sonnenhügel (Maßnahme 2). Das Bürgerzentrum soll den lokalen Vereinen eine flexibel und multifunktional nutzbare Heimstätte bieten, die an die Erweiterung der Kita anknüpft. In der Kita befinden sich Räumlichkeiten zur Betreuung von Kleinkindern. Die Stadt beabsichtigt aufgrund der Nachfrage und des geänderten Betreuungsschlüssels die bestehenden Räumlichkeiten umzustrukturieren, zu erweitern und den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend anzupassen. Die Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt. Im Rahmen der Ausschreibung sind Planungsleistungen für 4 Lose enthalten: Los 1 Architektenplanung mit Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Tragwerksplanung, Los 2 Freianlagenplanung mit Tiefbau, Los 3 Elektrotechnikplanung, Los 4 Gebäudetechnikplanung.
Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der beratenden Bauphysik
Rothenburg/Oberlausitz, DE
Es werden Architektenleistungen mit beratender Bauphysik, Brandschutznachweis und Tragwerksplanung gefordert. Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer Architektenleistungen gem. HOAI 2021 §§ 34, 35. Der Architekt verantwortet die Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht und beaufsichtigt bei der Durchführung dessen planerische Vorgaben. Die Architekten stellen darüber hinaus die Leistung des Wärme- und Schallschutznachweises als
gesonderten Leistungsbaustein. Darüber hinaus verantwortet der Architekt ebenso die Tragwerksplanung des Objektes. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten 4 Stufen. Die exakten Leistungsbilder unter Aufführung der Grundleistungen sowie besonderen Leistungen werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
a) Gebäudeplanung
Bürgerzentrum (Maßnahme 1)
Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen: Leistungsphasen 1 - 4 nach §§ 34, 35 HOAI
Besondere Leistungen:
Brandschutznachweis durch qualifizierten Brandschutzplaner
Bauakustik (Schallschutz) für beide Maßnahmen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.4 Leistungsphasen 1 – 4
Raumakustik für beide Maßnahmen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.5 Leistungsphasen 1 - 4
Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.3 Leistungsphasen 1 - 4
Lediglich optional beauftragt der Auftraggeber nachfolgende Leistungen Stufe 2:
Leistungsphasen 5 – 7 nach §§ 34, 35 HOAI
Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.3
Leistungsphasen 5 – 7 Bauakustik (Schallschutz) für beide Maßnahmen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.4
Leistungsphasen 5 – 7 Raumakustik für beide Maßnahmen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.5
Leistungsphasen 5 –7 Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17, Leistungsphase 5
Stufe 3: Leistungsphase 8 nach §§ 34, 35 HOAI Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17, Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9 nach §§ 34, 35 HOAI ab)
Kita (Maßnahme 2)
Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen: Leistungsphasen 1 - 4 nach §§ 34, 35 HOAI
Brandschutznachweis durch qualifizierten Brandschutzplaner (wird im Rahmen Stufe 1 Bürgerzentrum bearbeitet)
Lediglich optional beauftragt der Auftraggeber nachfolgende Leistungen
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 nach §§ 34, 35 HOAI
Stufe 3: Leistungsphase 8 nach §§ 34, 35 HOAI
Stufe 4: Leistungsphase 9 nach §§ 34, 35 HOAI
b) Beratungs- und Planungsleistungen zur Bauphysik des Gebäudes aus dem Bereich Wärmeschutz und
Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik
ba) Wärmeschutz
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse: III, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.3 Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 1 – 4 Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 1 – 4
Lediglich optional (gemäß Ziffer 4.3) werden folgende Leistungen beauftragt:
Bürgerzentrum (Maßnahme 1):
Leistungsphasen 5 - 7 Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 5 - 7
bb) Bauakustik
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse: III, HOZO II, Honorarsatz: Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO II, Honorarsatz: Basissatz
Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Ziff. 1.2 Bauphysik, Ziff. 1.2.2 sowie Ziff. 1.2.4
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 1 – 4
Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 1 – 4
Lediglich optional (gemäß Ziffer 4.3) werden folgende Grundleistungen beauftragt: Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 5 – 7
Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 5 - 7
bc)Raumakustik
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse: III, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Ziff. 1.2.5
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 1 – 4
Lediglich optional werden folgende Leistungen beauftragt:
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 5 – 7
Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 1 – 4 Leistungsphasen 5 – 7
c) Tragwerksplanung
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse: III, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO II, Honorarsatz: Basissatz
Bürgerzentrum (Maßnahme 1)
ca) Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen der Tragwerksplanung nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 - 52 sowie Anlage 14. Stufe 1 • Leistungsphasen 1 – 4
cb) Lediglich optional werden folgende Leistungen beauftragt:
Stufe 2 • Leistungsphase 5 – 6 Kita (Maßnahme 2)
ca) Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen der Tragwerksplanung nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 - 52 sowie Anlage 14.
Stufe 1 •Leistungsphasen 1 – 4
cb) Lediglich optional werden folgende Leistungen beauftragt:
Stufe 2 • Leistungsphase 5 – 6
d) Ausstattungsplanung
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse III, HOZO III, Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse Sonderbau, HOZO II, Basissatz
Der Auftraggeber sieht eine allgemeine Ausstattung für eine Vereins-und Gemeinschaftsnutzung vor. Er gibt die Kosten der Kostengruppe 600 als Grundlage einer
Honorierung der Ausstattungsplanung vor.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers
• die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden
• der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen (Bürgerzentrum) sind Teil des Bund-Länder-Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt „Zentrum Niesky“. Förderrechtliche Rahmenbedingungen sind zu einzuhalten.
Leistungen der Freianlagenplanung und Tiefbauplanung
Rothenburg / O.L., DE
Zu erbringen sind vom Auftragnehmer die Grundleistungen der Planung der Freianlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, LPH 1 - 8, §§ 38 - 40 sowie Anlage 11.1. Ebenso Leistungen nach HOAI 2021 § 41 - 43 sowie Anlage 12, Ingenieurbauwerke der Entwässerungsleitungen vom geplanten Gebäude zur jeweiligen Übergabestelle. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Stufen. Die exakten Leistungsbilder werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Im Zuge der Freianlagenplanung legt der Auftraggeber besonderen Wert auf eine kostengünstige, aber ansprechende Aufenthaltsqualität der Flächen für die Nutzer des Bürgerzentrums und der Kita. Diese sind zu zonieren und mit verschiedenen Aufenthaltsqualitäten zu strukturieren. Zudem legt der Auftraggeber Wert auf
eine betreiberfreundliche Planung.
a) Freianlagenplanung
aa) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach §39 HOAI und Anlage 11 zur HOAI:
Leistungsphasen 1 – 4
Besondere Leistungen im Rahmen der Leistungsphase 4:
Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und
Satzungsrecht.
ab) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2:
Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3:
Leistungsphase 8
Stufe 4:
Leistungsphase 9 b)
Tiefbauarbeiten
ba)Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach §41-43 HOAI und Anlage 12 zur HOAI:
Leistungsphasen 1 – 4
bb) Lediglich optional folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2:
Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3:
Leistungsphase 8
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers • die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden
• der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen (Bürgerzentrum) sind Teil des Bund-Länder-Förderprgs. Sozialer Zusammenhalt „Zentrum Niesky“. Die Abwicklung der Maßnahme ist
dementsprechend von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Leistungen der Elektrotechnikplanung
Rothenburg / O.L., DE
Zu erbringen sind vom Auftragnehmer die Grundleistungen der Planung der technischen Ausrüstung Elektrotechnik nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, LPH 1 - 9, §§ 53 - 56 sowie Anlage 15.1, und 15.2, Anlagengruppen 4 – 5 und 8.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Stufen. Die exakten Leistungsbilder werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Im Zuge der Elektroplanung legt der Auftraggeber besonderen Wert auf gewerkeübergreifende Lösungen und Automatisierungsmöglichkeiten unter
Berücksichtigung des flexiblen Nutzungskonzepts des Bürgerzentrums und der Anbindung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes der Kindertagesstätte. Der AG legt erhöhten Wert auf konzeptionelle Lösungen zum sinnvollen Umgang mit dem Energiebedarf in der Gebäudeautomation und zur optimierten Licht- und Temperatursteuerung. Die Integration regenerativer Energien ist gefordert. Insgesamt ist für die Auftraggeber die zukunftsorientierte Verzahnung der Teilleistungsbereiche unter Beachtung strikter Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Bürgerzentrum (Maßnahme 1):
a) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach HOAI §55, 56 und Anlage 15:
Leistungsphasen 1 – 4
b) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphasen 5– 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Kita (Maßnahme 2)
a) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach HOAI § 55, 56 und Anlage 15:
Leistungsphasen 1 – 4
b) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphase 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8 Stufe
4: Leistungsphase 9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des
Budgets des Auftraggebers
• die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden
•
der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen (Bürgerzentrum) sind Teil des Bund-Länder-Förderprgs. Sozialer Zusammenhalt „Zentrum Niesky“. Die Abwicklung der Maßnahme ist
dementsprechend von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Leistungen der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär
Rothenburg O./L., DE
Zu erbringen sind vom Auftragnehmer die Leistungen nach HOAI, Teil 4 der Planung der Technisches Ausrüstung HLS, Abschnitt 2, LPH 1-9, §§ 53 – 56 sowie Anlage 15.1 und 15.2, Anlagegruppen 1 – 3 und 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Stufen. Die exakten Leistungsbilder unter Aufführung der Grundleistungen sowie besonderen Leistungen werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Im Zuge der Gebäudetechnikplanung legt der Auftraggeber besonderen Wert auf ein langfristig effizientes Heizkonzept und ganzheitliche, gewerkeübergreifende Lösungen.
Bürgerzentrum (Maßnahme 1)
a) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach HOAI §55, 56 und Anlage 15:
Leistungsphasen 1 – 4
Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 4:
Mitwirkung bei der Erstellung Entwässerungsgesuch
b) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Kita (Maßnahme 2)
a) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach HOAI §55, 56 und Anlage 15:
Leistungsphasen 1 – 4
b) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des
Budgets des Auftraggebers
• die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden
•
der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen (Bürgerzentrum) sind Teil des Bund-Länder-Förderprgs. Sozialer Zusammenhalt „Zentrum Niesky“. Die Abwicklung der Maßnahme ist
dementsprechend von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der beratenden Bauphysik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Freianlagenplanung und Tiefbauplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niesky
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02996
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Elektrotechnikplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilthen
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de