Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau Bürgerzentrum und Erweiterung Kita Sonnenhügel in Rothenburg O./L. Referenznummer der Bekanntmachung: 01BZK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg / Oberlausitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg-ol.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.whs-wuestenrot.de/Staedtebau-Dresden
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau Bürgerzentrum und Erweiterung Kita Sonnenhügel in Rothenburg O./L.
Die Stadt Rothenburg / Oberlausitz beabsichtigt den Neubau eines Bürgerzentrums (Maßnahme 1) in der Martin-Ulbrich-Straße 8-10 zzgl. Erweiterung der benachbarten Kita Sonnenhügel (Maßnahme 2). Das Bürgerzentrum soll den lokalen Vereinen eine flexibel und multifunktional nutzbare Heimstätte bieten, die an die Erweiterung der Kita anknüpft. In der Kita befinden sich Räumlichkeiten zur Betreuung von Kleinkindern. Die Stadt beabsichtigt aufgrund der Nachfrage und des geänderten Betreuungsschlüssels die bestehenden Räumlichkeiten umzustrukturieren, zu erweitern und den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend anzupassen. Die Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt. Im Rahmen der Ausschreibung sind Planungsleistungen für 4 Lose enthalten: Los 1 Architektenplanung mit Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Tragwerksplanung, Los 2 Freianlagenplanung mit Tiefbau, Los 3 Elektrotechnikplanung, Los 4 Gebäudetechnikplanung. Einzelheiten zum Projekt und den Einzellosen entnehmen Sie bitte der Anlage H der Bekanntmachung.
Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der beratenden Bauphysik
Rothenburg/Oberlausitz, DE
Es werden Architektenleistungen mit beratender Bauphysik, Brandschutznachweis und Tragwerksplanung gefordert. Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer Architektenleistungen gem. HOAI 2021 §§ 34, 35. Der Architekt verantwortet die Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht und beaufsichtigt bei der Durchführung dessen planerische Vorgaben. Die Architekten stellen darüber hinaus die Leistung des Wärme- und Schallschutznachweises als gesonderten Leistungsbaustein. Darüber hinaus verantwortet der Architekt ebenso die Tragwerksplanung des Objektes. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten 4 Stufen. Die exakten Leistungsbilder unter Aufführung der Grundleistungen sowie besonderen Leistungen werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
a) Gebäudeplanung
aa) Bürgerzentrum (Maßnahme 1)
Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen:
Leistungsphasen 1 - 4 nach §§ 34, 35 HOAI
Besondere Leistungen:
Brandschutznachweis durch qualifizierten Brandschutzplaner
Bauakustik (Schallschutz) für beide Maßnahmen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.4 Leistungsphasen 1 – 4
Raumakustik für beide Maßnahmen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.5 Leistungsphasen 1 - 4
Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.3 Leistungsphasen 1 - 4
Lediglich optional beauftragt der Auftraggeber nachfolgende Leistungen
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 nach §§ 34, 35 HOAI
Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.3 Leistungsphasen 5 – 7
Bauakustik (Schallschutz) für beide Maßnahmen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.4 Leistungsphasen 5 – 7
Raumakustik für beide Maßnahmen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.5 Leistungsphasen 5 – 7
Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17, Leistungsphase 5
Stufe 3:
Leistungsphase 8 nach §§ 34, 35 HOAI
Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17, Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9 nach §§ 34, 35 HOAI
ab) Kita (Maßnahme 2)
Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen:
Leistungsphasen 1 - 4 nach §§ 34, 35 HOAI
Brandschutznachweis durch qualifizierten Brandschutzplaner (wird im Rahmen Stufe 1 Bürgerzentrum bearbeitet)
Lediglich optional beauftragt der Auftraggeber nachfolgende Leistungen
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7 nach §§ 34, 35 HOAI
Stufe 3: Leistungsphase 8 nach §§ 34, 35 HOAI
Stufe 4: Leistungsphase 9 nach §§ 34, 35 HOAI
b) Beratungs- und Planungsleistungen zur Bauphysik des Gebäudes aus dem Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik
ba) Wärmeschutz
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse: III, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.3
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 1 – 4
Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 1 – 4
Lediglich optional (gemäß Ziffer 4.3) werden folgende Leistungen beauftragt:
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 5 - 7
Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 5 - 7
bb) Bauakustik
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse: III, HOZO II, Honorarsatz: Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO II, Honorarsatz: Basissatz
Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Ziff. 1.2 Bauphysik, Ziff. 1.2.2 sowie Ziff. 1.2.4
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 1 – 4
Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 1 – 4
Lediglich optional (gemäß Ziffer 4.3) werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 5 – 7
Kita (Maßnahme 2): Leistungsphasen 5 - 7
bc)Raumakustik
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse: III, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Ziff. 1.2.5
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 1 – 4
Lediglich optional werden folgende Leistungen beauftragt:
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Leistungsphasen 5 – 7
Kita (Maßnahme 2):
Leistungsphasen 1 – 4
Leistungsphasen 5 – 7
c) Tragwerksplanung
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse: III, HOZO III, Honorarsatz: Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO II, Honorarsatz: Basissatz
Bürgerzentrum (Maßnahme 1)
ca) Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen der Tragwerksplanung nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 - 52 sowie Anlage 14.
Stufe 1
• Leistungsphasen 1 – 4
cb) Lediglich optional werden folgende Leistungen beauftragt:
Stufe 2
• Leistungsphase 5 – 6
Kita (Maßnahme 2)
ca) Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen der Tragwerksplanung nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 - 52 sowie Anlage 14.
Stufe 1
• Leistungsphasen 1 – 4
cb) Lediglich optional werden folgende Leistungen beauftragt:
Stufe 2
• Leistungsphase 5 – 6
d) Ausstattungsplanung
Bürgerzentrum (Maßnahme 1): Gebäudeklasse III, HOZO III, Basissatz
Kita (Maßnahme 2): Gebäudeklasse Sonderbau, HOZO II, Basissatz
Der Auftraggeber sieht eine allgemeine Ausstattung für eine Vereins-und Gemeinschaftsnutzung vor. Er gibt die Kosten der Kostengruppe 600 als Grundlage einer Honorierung der Ausstattungsplanung vor.
Lph 9: bis IV. Quartal 2031
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers
• die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden
• der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen (Bürgerzentrum) sind Teil des Bund-Länder-Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt „Zentrum Niesky“. Förderrechtliche Rahmenbedingungen sind zu einzuhalten.
Leistungen der Freianlagenplanung und Tiefbauplanung
Rothenburg / O.L., DE
Zu erbringen sind vom Auftragnehmer die Grundleistungen der Planung der Freianlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, LPH 1 - 8, §§ 38 - 40 sowie Anlage 11.1. Ebenso Leistungen nach HOAI 2021 § 41 - 43 sowie Anlage 12, Ingenieurbauwerke der Entwässerungsleitungen vom geplanten Gebäude zur jeweiligen Übergabestelle. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Stufen. Die exakten Leistungsbilder werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Im Zuge der Freianlagenplanung legt der Auftraggeber besonderen Wert auf eine kostengünstige, aber ansprechende Aufenthaltsqualität der Flächen für die Nutzer des Bürgerzentrums und der Kita. Diese sind zu zonieren und mit verschiedenen Aufenthaltsqualitäten zu strukturieren. Zudem legt der Auftraggeber Wert auf eine betreiberfreundliche Planung.
a) Freianlagenplanung
aa) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach §39 HOAI und Anlage 11 zur HOAI:
Leistungsphasen 1 – 4
Besondere Leistungen im Rahmen der Leistungsphase 4:
Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht.
ab) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
b) Tiefbauarbeiten
ba) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach §41-43 HOAI und Anlage 12 zur HOAI:
Leistungsphasen 1 – 4
bb) Lediglich optional folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Lph 9: bis IV. Quartal 2031
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers
• die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden
• der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen (Bürgerzentrum) sind Teil des Bund-Länder-Förderprgs. Sozialer Zusammenhalt „Zentrum Niesky“.
Die Abwicklung der Maßnahme ist dementsprechend von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Leistungen der Elektrotechnikplanung
Rothenburg / O.L., DE
Zu erbringen sind vom Auftragnehmer die Grundleistungen der Planung der technischen Ausrüstung Elektrotechnik nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, LPH 1 - 9, §§ 53 - 56 sowie Anlage 15.1, und 15.2, Anlagengruppen 4 – 5 und 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Stufen. Die exakten Leistungsbilder werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Im Zuge der Elektroplanung legt der Auftraggeber besonderen Wert auf gewerkeübergreifende Lösungen und Automatisierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des flexiblen Nutzungskonzepts des Bürgerzentrums und der Anbindung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes der Kindertagesstätte. Der AG legt erhöhten Wert auf konzeptionelle Lösungen zum sinnvollen Umgang mit dem Energiebedarf in der Gebäudeautomation und zur optimierten Licht- und Temperatursteuerung. Die Integration regenerativer Energien ist gefordert. Insgesamt ist für die Auftraggeber die zukunftsorientierte Verzahnung der Teilleistungsbereiche unter Beachtung strikter Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Bürgerzentrum (Maßnahme 1):
a) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach HOAI §55, 56 und Anlage 15:
Leistungsphasen 1 – 4
b) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Kita (Maßnahme 2)
a) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach HOAI § 55, 56 und Anlage 15:
Leistungsphasen 1 – 4
b) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphase 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Lph 9: bis IV. Quartal 2031
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers
• die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden
• der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen (Bürgerzentrum) sind Teil des Bund-Länder-Förderprgs. Sozialer Zusammenhalt „Zentrum Niesky“.
Die Abwicklung der Maßnahme ist dementsprechend von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Leistungen der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär
Rothenburg O./L., DE
Zu erbringen sind vom Auftragnehmer die Leistungen nach HOAI, Teil 4 der Planung der Technisches Ausrüstung HLS, Abschnitt 2, LPH 1-9, §§ 53 – 56 sowie Anlage 15.1 und 15.2, Anlagegruppen 1 – 3 und 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Stufen. Die exakten Leistungsbilder unter Aufführung der Grundleistungen sowie besonderen Leistungen werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Im Zuge der Gebäudetechnikplanung legt der Auftraggeber besonderen Wert auf ein langfristig effizientes Heizkonzept und ganzheitliche, gewerkeübergreifende Lösungen.
Bürgerzentrum (Maßnahme 1)
a) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach HOAI §55, 56 und Anlage 15:
Leistungsphasen 1 – 4
Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 4: Mitwirkung bei der Erstellung Entwässerungsgesuch
b) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Kita (Maßnahme 2)
a) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 fest folgende Grundleistungen nach HOAI §55, 56 und Anlage 15:
Leistungsphasen 1 – 4
b) Lediglich optional werden folgende Grundleistungen beauftragt:
Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 7
Stufe 3: Leistungsphase 8
Stufe 4: Leistungsphase 9
Lph 9: bis IV. Quartal 2031
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers.
Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
• Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers
• die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden
• der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen (Bürgerzentrum) sind Teil des Bund-Länder-Förderprgs. Sozialer Zusammenhalt „Zentrum Niesky“.
Die Abwicklung der Maßnahme ist dementsprechend von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich – (nur für Los 1 Gebäudeplanung –bauvorlageberechtigt sind). Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Auftraggeber fordert die im Folgenden unten aufgeführten Mindeststandards.
Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
• Personenschäden: 2,0 Mio. €
• Sachschäden/Vermögensschäden: 0,5 Mio. €
je mit zweifacher Maximierung pro Jahr.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis in Anlage D für jedes Mitglied zu führen.
Der Auftraggeber stellt Mindestanforderungen gemäß folgendem Punkt Mindeststandards. Der Auftraggeber stellt im Folgenden Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des/der Bieter/s. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Los 1 - Gebäudeplanung
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Nachweis von mind. zwei Baumaßnahmen
• eine Referenz Umbau- oder Sanierungsmaßnahme mit Umbauanteil und Denkmalschutz
• eine Referenz Neubau
• öffentliche Gebäudenutzung oder Gemeinbedarfseinrichtung
• mindestens Leistungsphasen 3 - 8 erbracht
• Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2015
• Baukosten (KG 300 - 400), mind. 1.000.000,00. € brutto, Honorarzone III
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Los 2 – Planung der Freianlagen und Tiefbauarbeiten
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Nachweis von mind. einer Freianlagenplanung nach HOAI 2021, Abschnitt 2, § 39 im Rahmen einer Außenraumgestaltung für eine öffentliche Nutzung mit verschiedenen gestalteten Nutzungsbereichen und verschiedenen Gestaltungsbereichen
• Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2015
• mindestens Leistungsphasen 2 - 8 erbracht
• anrechenbare Kosten aus KG 500 mind. 250.000 € netto
• mindestens Honorarzone III
Los 3 – Planung der Technischen Gebäudeausstattung - Elektrotechnik
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung von mind. einer Umbau- inklusive Neubaumaßnahme der Anlagengruppen 4 - 5, nach §§ 53 HOAI:
• interdisziplinärer Planungsansatz, gewerkeübergreifend zum thermischen Komfort und zur Gebäudeautomation
• Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2015
• mindestens Leistungsphasen 2 - 8 erbracht (§ 55 HOAI)
• anrechenbare Kosten aus KG 440 - 450 mind. 220.000 € netto
• mindestens Honorarzone II
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Los 4 – Planung der Technischen Gebäudeausstattung – Heizung/Lüftung/Sanitär
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Aufgrund der objektspezifischen Problematiken bei Funktionsüberlagerungen muss diese Referenzleistung folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung von mind. einer Neubaumaßnahme der Anlagengruppen 1 - 3 nach § 53 HOAI im Rahmen eines vergleichbaren Gemeinbedarfsbaus mit verschiedenen Funktionen und hohen Anforderungen an thermischen Komfort in engen Kostenrahmen.
• Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2015
• mindestens Leistungsphasen 2 - 8 erbracht
• anrechenbare Kosten aus KG 410 - 430 mind. 300.000 € netto
• mindestens Honorarzone III
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richt-linien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich – (nur für Los 1 Gebäudeplanung –bauvorlageberechtigt sind, ebenso nur Los 1 - Qualifikation qualifizierter Tragwerksplaner/Bauingenieur).
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Entnehmen Sie bitte der detaillierten Anlage C der Ausschreibungsunterlagen sowie den Verträgen der Planerlose in Anlage G-J
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Bieter haben die vollständigen Vergabeunterlagen bei dem unter I.3) genannten Link abzurufen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe.de unter Verwendung des Angebotsformulars einzureichen. Formlose Angebote und Angebote in Papierform können nicht gewertet werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Die Nachweise und jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen, wo gefordert zu unterschreiben und entsprechend der im Angebotsformular aufgeführten Reihenfolge geordnet elektronisch einzureichen.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen und Erklärungen für alle Mitglieder vorzulegen, soweit im Angebotsformular gefordert. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben.
Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften auch einzelne Mitglieder) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV) beruft, muss er mit dem Angebot gemäß der Vergabeunterlagen entsprechende Angaben tätigen und Nachweise vorlegen.
Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei Bietergemeinschaften auch von einzelnen Mitgliedern), hat der Bieter mit dem Angebot gemäß der Vergabeunterlagen entsprechende Angaben zu tätigen und Nachweise vorzulegen.
Mündliche/telefonische Anfragen zum Vergabeverfahren werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe.de zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).