Konkurrierendes Verfahren "Ersatzneubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinfeld
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-nordstormarn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konkurrierendes Verfahren "Ersatzneubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen"
Ziel ist die Erlangung eines hochbaulichen Entwurfs einer zukunftsfähigen zweizügigen Grundschule mit offener Ganztagsbetreuung im Norden der Ortslage Zarpen, die durch ihre Leuchtturmwirkung die Identifikation mit der Schule und dem Ort fördert. Dabei ist die besondere landschaftliche Lage am nördlichen Ortseingang sowie die Wegebezüge zu den Turnhallen und in die Ortslage Zarpen zu beachten.
Das Schulangebot wird ergänzt durch eine multifunktional nutzbare Aula als gemeinsame Mitte.
Bei der Gestaltung der Freiflächen werden qualitätvolle Entwürfe mit hoher Aufenthaltsqualität für die geschützten Spiel- und Pausenbereiche sowie die unterschiedlichen Anforderungen an Erschließung sowie die erforderlichen Einrichtungen wie Parkplätze, Unterstände, Abstellflächen etc. erwartet. Der Schulhof ist so anzuordnen, dass die benachbarte Wohnbebauung möglichst wenig durch Lärmemissionen beeinträchtigt wird.
Für die Offene Ganztagsbetreuung (OGS) sind Freizeit- und Rückzugsräume vorgesehen. Durch gemeinsame Nutzung der Fachräume, der zentralen Mitte und der Freiflächen der Schule entsteht für die OGS ein großzügiges Raumangebot. Die Klassenräume werden auch durch die OGS für die Betreuung von Hausaufgaben genutzt. Bei der Planung des Offenen Ganztags wird der Bereich Bewegung eine zentrale Rolle spielen. Kooperationen mit dem Sportverein und vielfältige Bewegungsangebote für die Schulkinder am Nachmittag unter Nutzung des Sportplatzes und der Turnhallen sind bereits heute fester Bestandteil der Nachmittagsbetreuung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen wird zwingend vorgeschrieben. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten*innen und Landschaftsarchitekt*innen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in der juristischen Person und der/die verantwortliche Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungs-voraussetzungen erfüllt; dies gilt auch bei einer Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter*innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt sieben Teams begrenzt, davon wird ein Büro gesetzt und sechs, incl. ein "Junges Büro", in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren (nach EU-Bekanntmachung) bestimmt.
Näheres ist der Auslobung zu entnehmen, die auf der Website https://wettbewerbe.archi-stadt.de erhältlich ist.
Teams aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Nachweise der beruflichen Befähigung müssen durch 3 Projektreferenzen erfolgen. Diese sind bevorzugt anhand von realisierten Projekten (z.B. Bildungseinrichtungen) oder nachgeordnet anhand von Wettbewerbserfolgen vergleichbarer Objekte nachzuweisen.
Bei „Jungen Büros“ kann die beruflichen Befähigung auch durch aussagekräftige Darstellungen von vergleichbaren Aufgabenstellungen (Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen, Veröffentlichungen, Stipendien) erfolgen.
Es werden nur Referenzprojekte der Architekt*innen gewertet. Die in der jeweiligen Bewerber*innengemeinschaft genannten Landschaftsarchitekt*innen brauchen keine eigenen Referenzen abzugeben.
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
Formalleistungen
Städtebauliche und architektonische Planung
Gestaltung
Funktion
Wirtschaftlichkeit
Näheres regelt die Auslobung, die unter https://wettbewerbe.archi-stadt.de erhältlich ist.
Die Wettbewerbssumme wird auf € 75.000,-- (netto, zuzüglich 19% MwSt.) festge-setzt und setzt sich aus dem Bearbeitungshonorar und den Preissummen zusammen.
Die Preissummen betragen (netto, zuzüglich 19% MwSt.):
1. Preis: 20.000,-- €
2. Preis: 12.000,-- €
3. Preis: 8.000,-- €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Vertei-lung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Das Bearbeitungshonorar und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Das Bearbeitungshonorar beträgt
7 x je 5.000,-- €. Sofern weniger als sieben Arbeiten eingereicht werden, wird die für die Bearbeitungshonorare bestimmte Summe von insgesamt 35.000,-- € auf die jeweilige Anzahl der Teilnehmer-Teams aufgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin erklärt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der gemeindlichen Gremien, den/die 1. Preisträger*in mit weiteren Leistungen zu beauftragen,
• soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll,
• soweit die Verfasser, die für die Beauftragung vorgeschlagen werden, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragen-den Leistungen gewährleisten,
• soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Beauftragung (LPH 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erbracht) umfasst die Leistungsphasen Nr. 2-9, mindestens jedoch die Leistungsphasen Nr. 2-4 gem. § 34 und § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 5-9) erfolgt nach Zustimmung der politischen Gremien und des Fördermittelgebers zum Einzelantrag der 2. Stufe.
Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 2-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen. Die Gemeinde strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beginnen.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Verhandlungsverfahren
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.
Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien ermittelt.
Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de