Konkurrierendes Verfahren "Ersatzneubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen"

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinfeld
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-nordstormarn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://wettbewerbe.archi-stadt.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerbe.archi-stadt.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://wettbewerbe.archi-stadt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konkurrierendes Verfahren "Ersatzneubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel ist die Erlangung eines hochbaulichen Entwurfs einer zukunftsfähigen zweizügigen Grundschule mit offener Ganztagsbetreuung im Norden der Ortslage Zarpen, die durch ihre Leuchtturmwirkung die Identifikation mit der Schule und dem Ort fördert. Dabei ist die besondere landschaftliche Lage am nördlichen Ortseingang sowie die Wegebezüge zu den Turnhallen und in die Ortslage Zarpen zu beachten.

Das Schulangebot wird ergänzt durch eine multifunktional nutzbare Aula als gemeinsame Mitte.

Bei der Gestaltung der Freiflächen werden qualitätvolle Entwürfe mit hoher Aufenthaltsqualität für die geschützten Spiel- und Pausenbereiche sowie die unterschiedlichen Anforderungen an Erschließung sowie die erforderlichen Einrichtungen wie Parkplätze, Unterstände, Abstellflächen etc. erwartet. Der Schulhof ist so anzuordnen, dass die benachbarte Wohnbebauung möglichst wenig durch Lärmemissionen beeinträchtigt wird.

Für die Offene Ganztagsbetreuung (OGS) sind Freizeit- und Rückzugsräume vorgesehen. Durch gemeinsame Nutzung der Fachräume, der zentralen Mitte und der Freiflächen der Schule entsteht für die OGS ein großzügiges Raumangebot. Die Klassenräume werden auch durch die OGS für die Betreuung von Hausaufgaben genutzt. Bei der Planung des Offenen Ganztags wird der Bereich Bewegung eine zentrale Rolle spielen. Kooperationen mit dem Sportverein und vielfältige Bewegungsangebote für die Schulkinder am Nachmittag unter Nutzung des Sportplatzes und der Turnhallen sind bereits heute fester Bestandteil der Nachmittagsbetreuung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen wird zwingend vorgeschrieben. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen.

Teilnahmeberechtigt sind Architekten*innen und Landschaftsarchitekt*innen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in eine Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammern eingetragen sind.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die ausschließliche Erbringung von Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter*in der juristischen Person und der/die verantwortliche Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungs-voraussetzungen erfüllt; dies gilt auch bei einer Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.

Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter*innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.

Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt sieben Teams begrenzt, davon wird ein Büro gesetzt und sechs, incl. ein "Junges Büro", in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren (nach EU-Bekanntmachung) bestimmt.

Näheres ist der Auslobung zu entnehmen, die auf der Website https://wettbewerbe.archi-stadt.de erhältlich ist.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teams aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 7
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
efs architekten + stadtplaner, Hansestadt Lübeck
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Nachweise der beruflichen Befähigung müssen durch 3 Projektreferenzen erfolgen. Diese sind bevorzugt anhand von realisierten Projekten (z.B. Bildungseinrichtungen) oder nachgeordnet anhand von Wettbewerbserfolgen vergleichbarer Objekte nachzuweisen.

Bei „Jungen Büros“ kann die beruflichen Befähigung auch durch aussagekräftige Darstellungen von vergleichbaren Aufgabenstellungen (Wettbewerbserfolge, Auszeichnungen, Veröffentlichungen, Stipendien) erfolgen.

Es werden nur Referenzprojekte der Architekt*innen gewertet. Die in der jeweiligen Bewerber*innengemeinschaft genannten Landschaftsarchitekt*innen brauchen keine eigenen Referenzen abzugeben.

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:

Formalleistungen

Städtebauliche und architektonische Planung

Gestaltung

Funktion

Wirtschaftlichkeit

Näheres regelt die Auslobung, die unter https://wettbewerbe.archi-stadt.de erhältlich ist.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme wird auf € 75.000,-- (netto, zuzüglich 19% MwSt.) festge-setzt und setzt sich aus dem Bearbeitungshonorar und den Preissummen zusammen.

Die Preissummen betragen (netto, zuzüglich 19% MwSt.):

1. Preis: 20.000,-- €

2. Preis: 12.000,-- €

3. Preis: 8.000,-- €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Vertei-lung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Das Bearbeitungshonorar und die Preissummen werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Das Bearbeitungshonorar beträgt

7 x je 5.000,-- €. Sofern weniger als sieben Arbeiten eingereicht werden, wird die für die Bearbeitungshonorare bestimmte Summe von insgesamt 35.000,-- € auf die jeweilige Anzahl der Teilnehmer-Teams aufgeteilt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Marie-Luise Zastrow, freischaffende Architektin + Stadtplanerin, Kiel (angefragt)
Jens Bendfeldt, freischaffender Landschaftsarchitekt, Kiel (angefragt)
Dirk Landwehr, freischaffender Architekt, Hamburg (angefragt)
Hans Eggert Bock, freischaffender Architekt, Rendsburg (angefragt)
Jörg Tietgen, Amtsdirektor Amt Stormarn
Wolf-Friedrich Schöning, Bürgermeister Gemeinde Zarpen
Jan Steen, Bürgermeister Gemeinde Heilshoop

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Ausloberin erklärt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der gemeindlichen Gremien, den/die 1. Preisträger*in mit weiteren Leistungen zu beauftragen,

• soweit und sobald die dem Verfahren zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll,

• soweit die Verfasser, die für die Beauftragung vorgeschlagen werden, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragen-den Leistungen gewährleisten,

• soweit sonst kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Die Beauftragung (LPH 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erbracht) umfasst die Leistungsphasen Nr. 2-9, mindestens jedoch die Leistungsphasen Nr. 2-4 gem. § 34 und § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 5-9) erfolgt nach Zustimmung der politischen Gremien und des Fördermittelgebers zum Einzelantrag der 2. Stufe.

Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, im Falle der Zuerkennung eines Preises, alle erforderlichen Leistungen (LPH 2-9) als Auftrag anzunehmen. Auf die Eignungsleihe gem. § 47 VgV wird hingewiesen. Die Gemeinde strebt eine zeitnahe Umsetzung an; die Teilnehmenden sichern zu, umgehend nach Auftragserteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beginnen.

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb erbrachten Leistungen (LP 2 teilweise) der Verfasser*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.

Verhandlungsverfahren

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.

Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien ermittelt.

Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.

Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.aik-sh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2022

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