Rahmenvertrag Datennetz- und Elektroinstallationen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Datennetz- und Elektroinstallationen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in 11 regionalen Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
Herzogtum Lauenburg und übergreifend
Herzogtum Lauenburg
Herzogtum Lauenburg und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Stormarn und Stadt Lübeck und übergreifend
Stormarn und Stadt Lübeck
Stormarn und Stadt Lübeck und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Ostholstein und übergreifend
Ostholstein
Ostholstein und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Segeberg und Stadt Neumünster und übergreifend
Segeberg und Stadt Neumünster
Segeberg und Stadt Neumünster und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Pinneberg inkl. Helgoland und übergreifend
Pinneberg inkl. Helgoland
Pinneberg inkl. Helgoland übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Steinburg und übergreifend
Steinburg
Steinburg übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Rendsburg Eckernförde und Kiel West und übergreifend
Rendsburg Eckernförde und Kiel West
Rendsburg Eckernförde und Kiel West und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Plön und Kiel Ost und übergreifend
Plön und Kiel Ost
Plön und Kiel Ost und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Dithmarschen und übergreifend
Dithmarschen
Dithmarschen und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Nordfriesland inkl. der Inseln und übergreifend
Nordfriesland inkl. der Inseln
Nordfriesland inkl. der Inseln und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg und übergreifend
Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg
Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg und übergreifend
Zu II.2.5) Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herzogtum Lauenburg und übergreifend
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stormarn und Stadt Lübeck und übergreifend
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ostholstein und übergreifend
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Segeberg und Stadt Neumünster und übergreifend
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF0A Plön
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pinneberg inkl. Helgoland und übergreifend
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Steinburg und übergreifend
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rendsburg Eckernförde und Kiel West und übergreifend
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Plön und Kiel Ost und übergreifend
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF0A Plön
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dithmarschen und übergreifend
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordfriesland inkl. der Inseln und übergreifend
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg und übergreifend
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (08.07.2022) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 10a EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.