Los 20.5 - Neuausstattung des Snoezelenraumes E 38; Generalsanierung Brückenberg Schule Schwarzenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 30344/2/6/22/764
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausschreibungen-vob-vol-vgv#c4652
Abschnitt II: Gegenstand
Los 20.5 - Neuausstattung des Snoezelenraumes E 38; Generalsanierung Brückenberg Schule Schwarzenberg
Die Brückenberg Schule soll aufgrund der laufenden Generalsanierung neu ausgestattet werden.
Vorliegend handelt es sich um die Neuausstattung des Snoezelenraumes.
Schwarzenberg, DE
Die Brückenberg Schule soll aufgrund der laufenden Generalsanierung neu ausgestattet werden.
Vorliegend handelt es sich um die Neuausstattung des Snoezelenraumes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 20.5 - Neuausstattung des Snoezelenraumes E 38; Generalsanierung Brückenberg Schule Schwarzenberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grasleben
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de