Leistungsschein Netzwerkarbeiten Digitale Schule Referenznummer der Bekanntmachung: R 5033/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.travekom.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungsschein Netzwerkarbeiten Digitale Schule
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. Die TraveKom erbringt hierfür in separaten Aufträgen unterschiedliche Dienstleistungen.
Der Bereich Schule und Sport lässt bislang mit Hilfe von diversen Dienstleistern Netzwerkarbeiten an den Lübecker Schulen durchführen. Die TraveKom soll zukünftig als Single Point of Contact für die Schulen fungieren und selbst Netzwerkarbeiten durchführen. Dafür sucht die TraveKom geeignete Dienstleister / Rahmenvertragspartner im Rahmen dieser Ausschreibung.
Durch den Rahmenvertrag sollen sowohl große Inbetriebnahme-Aufträge, als auch laufende Wartungsaufträge für bestehende Schulnetzwerke ermöglicht werden.
Netzwerkarbeiten Lübecker Schulen
TraveKom gmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck Die Netzwerkarbeiten werden in den jeweiligen Schulen ausgeführt.
Im Los 1 werden geeignete Dienstleister für die Ausführung der Netzwerkarbeiten in den Lübecker Schulen gesucht.
Da der genaue Leistungsumfang für die kommenden Jahre durch die TraveKom nicht definiert werden kann, wird das in den vergangenen Haushaltsjahren zur Verfügung stehende Budget für Netzwerkinfrastruktur als Bemessungsgrundlage für den voraussichtlichen Leistungsumfang angenommen.
Dieses Budget / Volumen ist wie folgt unverbindlich vorgeplant:
2022: ca. 100.000,00 EUR (netto)
2023: ca. 200.000,00 EUR (netto)
2024: ca. 200.000,00 EUR (netto)
Durch Restbudget oder Aufträge jenseits der Schul-IT nimmt die TraveKom an, dass auch im Jahr 2025 noch Aufträge ausgelöst werden. Das Vertragsverhältnis soll deshalb für max. 4 Jahre (siehe Angaben zur Laufzeit und Verlängerungsoptionen) geschlossen werden.
Aufgrund von bisher nicht geplanten Maßnahmen, Neu- und Umbauten oder durch Nichtumsetzung von geplanten Projekten etc. ist eine Über- oder Unterschreitung des o.g. Budgets / Volumens von 25% zu berücksichtigen.
Jede Schule bzw. jeder Standort wird als ein Teilprojekt betrachtet, für die nach einer Begehung ein eigenes Angebot gelegt wird. Entsprechend erfolgen auch die Projektumsetzung, die Abnahme, die Rechnungsstellung und Zahlung je Teilprojekt.
Der Bieter sollte unbedingt auf schulische Besonderheiten hinsichtlich der Projektumsetzung achten. Bspw. sind Installationen hauptsächlich in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen. Die genaue Umsetzung muss je Teilprojekt mit den Schulleitungen, Medienkoordinator:innen und Hausmeister:innen abgestimmt werden. Die TraveKom begleitet hierbei zwecks Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung dauerhaft den Prozess.
Netzwerkarbeiten in Schulen außerhalb Lübeck (Gebiet Schleswig-Holstein und anliegende Bundesländer)
TraveKom gmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck Die Netzwerkarbeiten werden in den jeweiligen Schulen ausgeführt.
Im Los 2 werden geeignete Dienstleister für die Ausführung der Netzwerkarbeiten in Schulen außerhalb Lübeck, d.h. in weiteren Gebieten von Schleswig-Holstein und den anliegenden Bundesländern.
Der genaue Leistungsumfang für die kommenden Jahre kann durch die TraveKom nicht definiert werden. Das hierfür unvebindlich geschätzte Auftragsvolumen liegt bei bis zu 400.000 Euro pro Jahr (netto) über einen Zeitraum von 4 Jahren (insgesamt bis zu 1.600.000 Euro (netto). Das Vertragsverhältnis soll deshalb für max. 4 Jahre (siehe Angaben zur Laufzeit und Verlängerungsoptionen) geschlossen werden.
Jede Schule bzw. jeder Standort wird als ein Teilprojekt betrachtet, für die nach einer Begehung ein eigenes Angebot gelegt wird. Entsprechend erfolgen auch die Projektumsetzung, die Abnahme, die Rechnungsstellung und Zahlung je Teilprojekt.
Der Bieter sollte unbedingt auf schulische Besonderheiten hinsichtlich der Projektumsetzung achten. Bspw. sind Installationen hauptsächlich in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen. Die genaue Umsetzung muss je Teilprojekt mit den Schulleitungen, Medienkoordinator:innen und Hausmeister:innen abgestimmt werden. Die TraveKom begleitet hierbei zwecks Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung dauerhaft den Prozess.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkarbeiten an Lübecker Schulen und optional außerhalb Lübeck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt-Nr.: R 5033/22
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6HN0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.