Markterkundungsverfahren "Parkhaus Campus Süd"
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungsverfahren "Parkhaus Campus Süd"
Mit dieser Bekanntmachung des Markterkundungsverfahrens "Parkhaus Campus Süd" werden interessierte Unternehmen aufgerufen, Interessensbekundungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung einzureichen.
Dresden
BESCHREIBUNG DES PROJEKTVORHABENS
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden II (SIB), errichtet in den kommenden Jahren auf noch freien Baufeldern des B Plangebietes Dresden-Räcknitz Nr. 3 Nöthnitzer Straße-Campus Süd der Landeshauptstadt Dresden (Nr.: 393 / SessionNet | Bebauungsplan Nr. 393, Dresden-Räcknitz Nr. 3, Nöthnitzer Straße - Campus Süd) mindestens zwei neue Institutsgebäude für die Technische Universität Dresden (TUD) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze für diese Bauvorhaben sollen mittels Baulast in einem Parkhaus nachgewiesen werden. Für weitere, später im Bebauungsplangebiet entstehende Einrichtungen, soll ebenfalls die Möglichkeit bestehen, die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze ganz oder teilweise in einem Parkhaus nachzuweisen.
Für die Errichtung des Parkhauses stünde eine Teilfläche des Baufeldes SOwiss7 zur Verfügung.
Eine bereits erstellte Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die Errichtung von mindestens 406 Pkw-Stellplätzen inklusive der erforderlichen Stellplätze für Menschen mit Einschränkungen möglich ist.
Der Freistaat Sachsen überlegt aktuell, einem Investor einen noch zu vermessenden Teil des Baufelds SOwiss7 im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages mit Bau- und Betreiberverpflichtung zur Verfügung zu stellen.
Hierdurch sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Errichtung eines Parkhauses mit mind. 406 Stellplätzen bis zum Frühjahr 2025 zur Verbesserung der Parkplatzsituation im nördlichem Campusgebiet
• Nachweis der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze zu Gunsten des Freistaates Sachsen im Zuge der Bebauung des B-Plangebietes Nr. 393
Weitere Einzelheiten zu dem Projekt ergeben sich aus dem beigefügtem Exposé nebst Anlagen.
BESCHREIBUNG DES VERFAHRENSGEGENSTANDES
Ziel des Markterkundungsverfahrens ist es, die Marktfähigkeit des im beigefügtem Exposé beschriebenen Projektvorhabens zu überprüfen und ob sowie zu welchen Bedingungen geeignete Projektpartner am Markt zur Verfügung stehen. Mit dem Markterkundungsverfahren will sich der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement in Vorbereitung einer grundsätzlichen Entscheidung zur Umsetzung einen Marktüberblick verschaffen, um verschiedene Handlungsoptionen zu entwerfen.
Gegenstand dieses Markterkundungsverfahrens ist nicht die Veräußerung von Grundstücken, nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder einer Konzession und auch nicht die Auswahl eines Projektpartners zur Umsetzung des Projektvorhabens.
Dieses Markterkundungsverfahren dient lediglich einem unverbindlichen Informationsaustausch.
weitere Informationen - siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Informationen aus II.2.4)
HINWEISE ZUM ABLAUF DES MARKTERKUNDUNGSVERFAHRENS SOWIE ZU DEN ERWARTUNGEN AN DIE INTERESSENTEN UND DIE EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN
Um die Erreichbarkeit der mit dem Vorhaben verbundenen Zielsetzungen überprüfen zu können, bittet der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement um Einreichung nachstehender Unterlagen, ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1) angegebene Stelle, bis zum 15.11.2022 zu übersenden:
a. ein kurzes Errichtungs- und Betreibungskonzept
b. die Nennung einer Spanne für die Zahlung eines jährlichen Erbpachtzinses
c. Angabe aller benötigten Medien
d. die unterzeichnete Interessensbekundung sowie Eigenerklärung für das Projekt
Eine Besichtigung des in Rede stehenden Flurstücks ist im Vorfeld ebenfalls möglich. Hierfür ist ein Termin per E-Mail zu vereinbaren. Benötigte weitere Informationen können ebenfalls per E-Mail erfragt werden.
Alle Unterlagen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.sib.sachsen.de/Markterkundung.html
KOSTENERSTATTUNG
Kosten und Aufwendungen, die den Interessenten durch die Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren entstehen, werden vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement nicht erstattet. Eine Entschädigung, ein Honorar oder Schadensersatzleistungen für die Beteiligung an diesem Markterkundungsverfahren werden ausdrücklich nicht gewährt. Die Rücksendung von eingereichten Unterlagen ist ausgeschlossen.
Für die Verfahrensunterlagen sind dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement keine Kosten zu ersetzen.
SONSTIGE ANGABEN
Es wird ausdrücklich nicht zur Teilnahme an einem förmlichen Vergabeverfahren oder zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens aufgefordert. Ein Auftrag / eine Konzession wird im Rahmen dieses Markterkundungsverfahren nicht erteilt. Es wird auch keine Auswahlentscheidung zu Gunsten eines Projektpartners bzgl. der Umsetzung des Projektvorhabens getroffen. Ein Anspruch auf Teilnahme, Angebotsabgabe, Auftragserteilung etc. besteht nicht. Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Beteiligung an ggf. nachlaufenden Vergabeverfahren, entstehen aus einer Beteiligung an dieser Markterkundung ausdrücklich nicht.
Die förmlichen Vergabebestimmungen insbesondere aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der VOB/A und der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) etc. finden auf das vorliegende MarkterkundungsVerfahren ausdrücklich keine Anwendung. Die Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden beachtet.
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement ist im Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nicht verpflichtet, am Projektvorhaben festzuhalten und insoweit insbesondere nicht dazu, ein Vergabeverfahren oder ein sonstiges wettbewerbliches Verfahren einzuleiten.
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement wahrt Vertraulichkeit und gibt die von den Unternehmen übermittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen nicht ohne deren Zustimmung weiter. Dazu gehören insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der Interessensbekundungen einschließlich ihrer Anlagen. Die Vertraulichkeit wird auch nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens gewährt.
Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die uns oder der Öffentlichkeit vor der Übersendung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Übersendung ohne eine Mitwirkung oder ein Verschulden von uns bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder Informationen entsprechen, die uns allgemein von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.